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Nr. 48.14: AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021

Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Handlungsbedarf: Karststrukturen: detaillierte Betrachtung der lokalen Geologie in weiterer Phase – Gegenargument: Karststrukturen müssten eigentlich über Ausschlusskriterium ausgeschlossen worden sein (Kriterium 2: atektonische Störungszonen) Wortprotokoll, S. 53: Karststrukturen müssten eigentlich bereits in diesem ersten Schritt per AK aktive Störungszonen/atektonische Störungen ausgeschlossen worden sein. Stellungnahme der BGE: Die BGE bedankt sich für den Hinweis und Diskussionsbeitrag. Die Anmerkung in der FKTG ist korrekt, dass Karststrukturen über das Ausschlusskriterium Aktive Störungszonen bereits in Schritt 1 der Phase I erfasst und angewendet wurden. Maßgeblich für die Anwendung war dabei der Nachweis, dass der Entstehungshorizont für die Verkarstung tiefer als 300 m unter GOK (also in der endlagerrelevanten Teufe) nachgewiesen ist. Da Bereiche in denen Verkarstungsprozesse mit Entstehungsteufe über 300 m unter GOK auftreten, bereits über das Ausschlusskriterium erfasst und ausgeschlossen wurden, war eine Prüfung der Barriereintegrität für den betroffenen Bereich nicht notwendig. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Wortprotokoll, S. 58: "...Fakt ist halt, dass wir wissen, dass wir es auf jeden Fall noch nicht vollumfänglich angewendet haben, und es aber Phänomene sind, die wir uns für die Zukunft noch anschauen werden." Wortprotokoll, S. 58: Karststrukturen sind im Rahmen der atektonischen Störungszonen schon berücksichtigt, aber wenn der Nachweis der Entstehungsteufe > 300 m nicht eindeutig war, dann gab es im Zweifelsfall keinen Ausschluß. Im Rahmen der Mindestanforderungen muss jetzt im Nachhinein bewertet werden, inwiefern die Karststrukturen einen Faktor für die Einschätzung der Barriereintegrität sind. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Types:
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank

Tags: Steinsalz ? Verkarstung ? Geologie ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

Marker

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2021-09-07

Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07

Status

Quality score

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