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Nr. 54.9: AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021

Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Und was das auch ausmacht im Gegensatz zu dem, was die BGE unter Robustheit versteht und überhaupt, was versteht die BGE unter Robustheit? Stellungnahme der BGE: Unter Robustheit wird gemäß § 2 Nr. 9 Endlagersicherheitsanforderungsverordnung „die Unempfindlichkeit der Sicherheitsfunktionen des Endlagersystems und seiner Barrieren gegenüber inneren und äußeren Einflüssen und Störungen“ verstanden. Im Rahmen der Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wird die BGE die Sicherheit des Endlagersystems sowie seine Robustheit bewerten (siehe § 10 Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung). Die BGE setzt sich aktuell intensiv mit der Robustheit vor dem Hintergrund des Umgangs mit im Standortauswahlverfahren auftretenden Ungewissheiten auseinander. Hierzu wurde ein Forschungscluster bestehend aus insgesamt sechs verschiedenen Forschungsverbünden beauftragt sich mit Blick auf die Sicherheit eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle mit unterschiedlichen Fragestellungen hinsichtlich des Umgangs mit Ungewissheiten zu beschäftigen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Robustheit, wir sind dabei ein Forschungsvorhaben zu starten, mit Sicherheit, Robustheit und Ungewissheiten, und wo wir eben auch mit Universitäten den Austausch suchen, natürlich auch mit den Großforschungseinrichtungen. Wortprotokoll S. 62 Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Types:
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank

Tags: Radioaktiver Abfall ? Endlager ? Großforschungseinrichtung ? Forschungsprojekt ? Sicherheitsvorschrift ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2021-09-07

Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07

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