Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Das Kriterium 11 (Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge) wurde in beiden Teilgebieten (001 und 013) mit "bedingt günstig" bewertet, obgleich Karststrukturen flächig vorhanden sind, aus denen sich Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnte. Aus unserer Sicht müsste deshalb das verkarstete Deckgebirge als "nicht günstig" für die Errichtung eines Atommüllendlagers eingestuft werden. Stellungnahme der BGE: Die Bewertung des Indikators „keine Ausprägung struktureller Komplikationen im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnten“ des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz) erfolgte für alle Teilgebiete wie in der „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“ Seite 134 ff. beschrieben. Die Differenzierung der Bewertung in „bedingt günstig“ oder „ungünstig“ (bzw. „nicht günstig“) ergibt sich dabei über eine Beurteilung der hydraulischen Wirksamkeit der vorhandenen strukturellen Komplikationen im Deckgebirge. Zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren ist aufgrund der Datenlage eine Prüfung der potenziellen hydraulischen Wirksamkeit von strukturellen Komplikationen, wie bspw. Karststrukturen, nicht möglich. Daher wurden beobachtete Strukturen generell als „nicht erkennbar hydraulisch wirksam“ eingestuft und entsprechend mit „bedingt günstig“ bewertet (vgl. „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“, Seite 136). Anhand dieser Systematik wurden die vorhandenen Karststrukturen im Deckgebirge der Teilgebiete 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT und 013_00TG_195_00IG_K_g_MO mit „bedingt günstig“ bewertet. Diese erste Einschätzung schließt jedoch nicht aus, dass die vorhandenen Strukturen lokal oder flächendeckend hydraulisch wirksam sind und zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren nach einer lokalspezifischen Prüfung mit „ungünstig“ (bzw. „nicht günstig“) bewertet werden. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
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Origins: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank
Tags: Standortauswahlgesetz ? Endlager ? Bewertungskriterium ? Klassifikation ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2021-09-07
Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07
Hyperlink zum Dokument mit der Stellungnahme der BGE
https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf (PDF) *Accessed 1 times.