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Nr. 30.20: AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021

Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Ich habe das Gefühl, Sie machen Fehler bei den Mengengerüsten. Weil, zu erwarten ist ja ungefähr, dass 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle anfallen, allein von der Brennelementfertigung her, wenn die Asse- Abfälle gehoben werden. Und dann kann eben noch mal die gleiche Menge dazukommen, wenn der Schacht Konrad den Betrieb nicht aufnehmen würde. Herr [...], Sie haben nämlich, da bin ich aufgemerkt, zu Anfang gesagt, mit Blick auf die vorläufige Sicherheitsuntersuchung Gorleben, die ich natürlich sehr gut kenne als Gorlebener. Wie bewerten Sie das, dass jetzt in dem neuen Suchverfahren anders als bei der vorläufigen Sicherheitsuntersuchung Gorleben, zwei Bergwerke aufgefahren werden sollen, die getrennt sind, wenn man einen möglichen prospektiven Standort, bestmöglichen, gefunden hat. Wie bewerten Sie das? Stellungnahme der BGE: Bei der Suche nach einem Standort für die Endlagerung für hochradioaktive Abfälle ist nach § 27 Abs. 5 StandAG auch zu prüfen, inwiefern größere Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort eingelagert werden können. Dies ist allerdings nur dann zulässig, „wenn die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist.“ (§ 1 Abs. 6 StandAG). Bei diesen Abfällen handelt es sich um Folgende (Nationales Entsorgungsprogramm): • Radioaktive Abfälle aus der Rückholung aus der Schachtanlage Asse II • Abfälle aus der Urananreicherung • Abfälle, die die Annahmebedingungen von Konrad nicht erfüllen Die für Konrad bestimmten radioaktiven Abfälle stammen zu rund zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und Betrieben der kerntechnischen Industrie. Ein weiteres Drittel der Abfälle stammt aus Einrichtungen der öffentlichen Hand. Diese Abfälle werden nicht bei der Standortauswahl berücksichtigt. In dem Dokument „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung“ (BGE 2022/2) sind unter Kapitel 8.9.1 die Arten und Mengen der zu berücksichtigenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle weiter aufgeschlüsselt. Das Mengengerüst setzt sich demnach aus folgenden Abfallgebindevolumen zusammen: • Rückzuholende Abfälle aus der Schachtanlage Asse II: ca. 200.000 m³ (gegenüber dem o. g. Dokument (BE 2022/2) korrigierte Menge) • Abfälle aus der Urananreicherung: ca. 100.000 m³ • Graphithaltige Abfälle: 25.000 m³ • Sonstige Abfälle: 15.000 m³ Die Endlagerung in zwei getrennten Bergwerken bietet den Vorteil, dass „einerseits technisch-logistische Abhängigkeiten vermieden [werden], andererseits werden durch die räumliche Trennung in separate Endlagerbergwerke mögliche Beeinflussungen durch langfristig ablaufende geochemische oder andere Prozesse verhindert oder zumindest reduziert“ (BT-Drs. 19/19291). Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Types:
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank

Tags: Gorleben ? Endlager Asse ? Endlager Konrad ? Radioaktiver Abfall ? Angereichertes Uran ? Endlagerung ? Industrieabfall ? Kernkraftwerk ? Bergwerk ? Abfallaufkommen ? Standortwahl ? Öffentlicher Sektor ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2021-09-07

Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07

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