Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Methodisches Vorgehen: Dieses Vorgehen wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt zumal das Gesetz keine Vorgaben enthält und auch die ehemalige Endlagerkommission hierzu keine Vorschläge vorgelegt hatte. Jedoch sind die Maßstäbe, die dieser zusammenfassenden Bewertung zugrunde liegen, nicht ausreichend transparent, so dass eine Vergleichbarkeit zwischen den Teilgebieten erschwert wird. Der GD hält es für erforderlich, dass bestimmte Gewichtungsgründe wie zum Beispiel die Angabe „geringe Tiefe eines Salzstocktops“ quantifiziert werden und die verwendeten Wertespannen für „gering“ in Meter unter Gelände ausgedrückt werden. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Die BGE kann sich der geäußerten Kritik in dieser Form nicht anschließen. Begründung: In der Begründung zum StandAG (BT-Drs. 18/11398) werden folgende Vorgaben zur geowissenschaftlichen Abwägung gemacht: „Die Festlegung von geowissenschaftlichen Abwägungskriterien dient dazu, die nach der Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen verbleibenden Gebiete hinsichtlich ihrer Eignung als Endlagerstandort vergleichend bewerten zu können. Dabei ist ein einzelnes Abwägungskriterium nicht hinreichend, um die günstige geologische Gesamtsituation nachzuweisen oder auszuschließen. Wie von der Endlagerkommission empfohlen, soll dazu im Rahmen einer verbalargumentativen Abwägung ermittelt werden, in welchen Gebieten eine für die Sicherheit des Endlagers günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. In jedem Prozessschritt sind für die darin betrachteten Gebiete alle Anforderungen mit ihren zugehörigen Abwägungskriterien entsprechend dem jeweiligen Informationsstand zu betrachten und abzuprüfen. Auch Kombinationswirkungen können abwägungsrelevant sein. Eine rechnerische Gesamtbewertung der Erfüllung der Abwägungskriterien ist bewusst nicht vorgesehen. Bei der Abwägung zur Bewertung der geologischen Gesamtsituation ist die Bedeutung der jeweiligen Abwägungskriterien für einen spezifischen Standort und das dort vorgesehene Endlagersystem zu würdigen.“ Jedes Gebiet wurde individuell als Ganzes bewertet und dabei nicht mit anderen Gebieten verglichen. Die Bewertungsmaßstäbe sind ausführlich im Zwischenbericht und in den untersetzenden Unterlagen dargestellt (BGE 2020g, 2020k). Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank
Tags: Kombinationswirkung ? Endlager ? Endlagerung ? Standortbewertung ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2021-09-07
Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07
Hyperlink zum Dokument mit der Stellungnahme der BGE
https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/Fachstellungnahmen/Einordnung_Stellungnahme_LLUR_zum_ZBTG_barrierefrei.pdf (PDF) *Accessed 1 times.