Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Teilgebiet 001_00TG: Für die Mächtigkeit des Opalinustons wurde im Zwischenbericht der gesamte Mitteljura, basierend auf dem Landesmodell des LGRB, angenommen. Da der Opalinuston sowohl als lithostratigraphische Einheit und erst recht als lithologische Einheit ss. nur einen (unteren) Teil des Mitteljuras ausmacht, führt dieser Ansatz zu einer deutlichen Überschätzung der Mächtigkeit und der Obergrenze des Teilgebietskörpers. Zudem sind im oberen Teil des Mitteljura auch potentielle wasserwegsame Schichten enthalten. Da die Schichtenfolge generell nach Südosten einfällt, sind durch Ihre Vorgehensweise die Nord-und die Südgrenze des Teilgebiets bezogen auf die Obergrenze der Opalinuston-Formation jeweils zu weit südlich festgelegt. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Fachlich nachvollziehbare Hinweise, die durch die angewendete Methodik für den ZBTG erklärt werden können. Begründung: Zur Bearbeitung der Mindestanforderungen im Schritt 1 der Phase I wurde entsprechend der in Tabelle 2 dargestellten methodischen Grundsätze auf den Arbeitsstand des geologischen 3D-Landesmodells im Gocad-Format zurückgegriffen, da dies das gesamte Verbreitungsgebiet des Mitteljura in Baden-Württemberg abdeckt. So konnten auch im Bereich des Oberrheingraben und im nördlichen Baden-Württemberg die Mindestanforderungen im 3D-Raum bearbeitet werden. Wie von Ihnen erwähnt, kommt es dadurch allerdings zu einer Überschätzung der Teilgebietsgröße. Im Zuge der Ermittlung der Standortregionen für die übertägige Erkundung in Schritt 2 der Phase 1 werden ebenfalls neu interpretierte Bohrungen sowie neue Ergebnisse des Geomol-Projektes in unsere Ergebnisse einfließen. Seite 3 Tabelle 1: Eine Überschätzung von ausgeschlossenen Gebieten soll durch die jeweilige Anwendungsmethode vermieden werden. Seite 4: Im Hinblick auf die Stellungnahme des LGRB ist hier noch einmal herauszuheben, dass eine Überschätzung von ausgeschlossenen Gebieten durch die jeweilige Anwendungsmethode vermieden werden sollte. Dadurch wurde, sofern die jeweilige Ausschlussmethode (vgl. BGE 2020h) für ein geliefertes Datum nicht eindeutig anwendbar war, z. B. aufgrund unsicherer Positionierung, fehlender Teufeninformationen o. ä., im Zweifel (zunächst) kein Ausschluss vorgenommen. Die jeweilige Anwendungsmethode sollte zudem bundesweit möglichst einheitlich sein, soweit dies auf Grundlage der von den Bundes- und Landesbehörden gelieferten Daten möglich war. Seite 6: Die Anwendung der Kriterien und Anforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde von der BGE im Schritt 1 der Phase I methodisch so bearbeitet, dass Teilgebiete in stratigraphischen oder großstrukturellen Einheiten ermittelt wurden. Der BGE ist bewusst, dass dies, wie auch in diesem Fall, bei der Anwendung der Mindestanforderungen zu einer Überschätzung von Teilgebietsgrößen führen kann. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
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Origins: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank
Tags: Baden-Württemberg ? Oberrheingraben ? Endlagerung ? Verbreitungsgebiet ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2021-09-07
Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07
Hyperlink zum Dokument mit der Stellungnahme der BGE
https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/Fachstellungnahmen/Einordnung_der_Fachlichen_Anmerkungen_LGRB_zum_ZBTG_barrierefrei.pdf (PDF) *Accessed 1 times.