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Nr. 65.9.5: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Zu 3. Tonsteine des Unteren Jura - Teilgebiet 006_00TG-188_00IG_T_f_u: Die Basisfläche befindet sich in einer Teufe von 400 m bis 1.500 m unter GOK. Anhand der im LUNG M-V vorhandenen Daten zur Lias-Basis, die sich auf die Auswertung geophysikalischer Untersuchungen und von Bohrergebnissen stützt, kann das Gebiet in der vorliegenden Ausdehnung nicht nachvollzogen werden. Es umfasst offensichtlich Areale, die deutlich tiefer liegen, z.B. nordwestlich von Dömitz oder im Raum Ludwigslust. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Das sind fachlich nachvollziehbare Hinweise, denen sich die BGE allerdings nur zum Teil anschließen kann. // Begründung: Wir bedanken uns für den Hinweis auf das reflexionsseismische Kartenwerk (Reinhardt & Gruppe Regionales Kartenwerk 1968-1991). Das für das Teilgebiet Unterer Jura vom LUNG M-V in seiner Stellungnahme vorgeschlagene Kartenwerk (K2/T7-Reflektoren) beschreibt jedoch die Oberfläche des Oberen Gipskeuper/Transgression Steinmergelkeuper. Die Stufen des Unterjura, in denen Tongesteinsabfolgen auftreten, welche potentiell die Aufgaben des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs übernehmen können, sind deutlich jünger als die Oberfläche des Gipskeuper. Daher können die vom LUNG M-V genannten Kartenwerke für eine Tiefenprüfung nur eingeschränkt herangezogen werden. Im Zuge der Anwendung der Mindestanforderungen im Schritt 1 der Phase I (S. 454 ff in BGE 2020l Teil 2) hat die BGE geprüft, in welchen Bereichen die Oberfläche des Lias in Tiefen größer als 1400 m unter GOK auftritt. Diese Bereiche erfüllen die Mindestanforderungen nicht und wurden entsprechend nicht weiter berücksichtigt. // [...] // [...] An dieser Stelle möchten wir zusätzlich auf § 23 Abs. 3 StandAG verweisen, wonach für den Fall, dass lokale Daten für die Bewertung der Erfüllung einer Mindestanforderung erst in einer späteren Phase des Standortauswahlverfahrens erhoben werden können, die jeweilige Mindestanforderung als erfüllt gilt, soweit dies aufgrund der vorhandenen Datenlage zu erwarten ist. Der standortspezifische Nachweis für die Erfüllung der Mindestanforderungen ist nach § 23 Abs. 3 StandAG spätestens in der Begründung für den Standortvorschlag nach § 18 Abs. 3 StandAG zu führen. // [...] Wir werden diese Im Rahmen der Arbeiten zur Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung berücksichtigen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Types:
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank

Tags: Jura ? Endlagerung ? Tonstein ? Geophysikalische Erkundung ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

Marker

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2021-09-07

Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07

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