Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Die Ergebnisse der Anwendung der 11 Abwägungskritierien sind im Zwischenbericht dokumentiert. Danach wird der Salzstock Gorleben in den Kriterien 1 bis 8 mit "günstig" bewertet, in den Kriterien 9 &10 mit "nicht günstig" und im Kriterium 11 mit "ungünstig". Auf Basis dieser Ergebnisse wird Gorleben zusammenfassend mit "nicht günstig" bewertet, was zum Ausscheiden aus dem Verfahren führt. Mit exakt den gleichen Bewertungsergebnissen in den 11 Kriterien werden aber die Salzstöcke Meissendorf/Wolthausen und Offlebener Sattel mit insgesamt "günstig" bewertet und sind damit weiterhin im Verfahren. Wie kann das sein? Weitere Salzstöcke mit vergleichbarer Einzelbewertung wie Gorleben aber insgesamt günstiger Einstufung sind Düderode-Oldenrode, Bonese und noch einige mehr. Die Entscheidung gegen Gorleben ist somit nicht transparent, denn sie kann aus den Ergebnissen der Anwendung der 11 geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nicht nachvollzogen werden. Stellungnahme der BGE: Die BGE geht bei der Bewertung der einzelnen Indikatoren und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 13 Standortauswahlgesetz i. V. m. § 24 Standortauswahlgesetz) schematisch vor, siehe „Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG“. Im Zuge der zusammenfassenden Bewertung wird jedes identifizierte Gebiet auf Basis aller durchgeführten Bewertungen der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien inklusive der Indikatorenbewertungen bewertet. Diese zusammenfassende Bewertung erfolgt im Rahmen einer verbalargumentativen Diskussion in der dann u. a. eine unterschiedliche Datengrundlage- und abdeckung sowie die Relation zwischen dem Ergebnis der systematischen Bewertung und dem ganzen indetifizierten Gebiet Berücksichtigung findet. Das kann dazu führen, dass eine „ungünstige“ oder „weniger günstige“ Bewertung eines Kriteriums in der Gesamtabwägung aller Kriterien geringer gewichtet wird. So beispielsweise geschehen bei der Gesamtbewertung der Salzstöcke „Meissendorf / Wolthausen“ und „Offlebener Sattel“ im Hinblick auf die Bewertung des Kritieriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz) bei der der Abstand zur Quartärbasis und zur Geländeoberkante jeweils nur auf einer sehr begrenzten Fläche unterschritten wird: „Im Rahmen der Unsicherheiten der Modellhorizonttiefen und aufgrund der in Rela-tion zur Fläche des identifizierten Gebiets begrenzten betroffenen Fläche wird die Bewertung des Abstands zur Quartärbasis und des Abstands zur Geländeoberkante mit „ungünstig“ geringer gewichtet. Somit ist dennoch damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann.“ Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien lässt daher eine günstige geologische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten und die identifizierten Gebiete im Salzstock „Meissendorf / Wolthausen“ sowie „Offlebener Sattel“ wurden als Teilgebiete 045_00TG_086_00IG_S_s_z und 073_00TG_183_00IG_S_s_z ermittelt. Eine detailierte Darstellung der Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien der zuvor genannten Salzstrukturen im Vergleich zum Salzstock Gorleben-Rambow ist auf der Storymap Nummer 10 zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Homepage der BGE zu finden (https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/). Die Bewertung der geowissenschaftlichen Abwägungskritierien ist für das Teilgebiet 045_00TG_086_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 269 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 592 ff. zu entnehmen, für das Teilgebiet 073_00TG_183_00IG_S_s_z dem „Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ Seite 351 ff. sowie detailliert der „Anlage 1A (zum Fachbericht Teilgebiete und Anwendung Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG)“ Seite 972 ff. Die schematische Vorgehensweise zur Bewertung von Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz ist in der Unterlage „Vorgehensweise bei der Bewertung der Indikatoren „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) StandAG) im Rahmen von § 13 StandAG“ erläutert, ergänzende Kartendarstellungen zur Bewertung der genannten Gebiete sind in der Unterlage „Ergänzende Kartendarstellungen zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG im Rahmen von § 13 StandAG“ (Seite 173 ff. sowie 257 ff.) zu finden. https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Zwischenbericht_Teilgebiete_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Anlage_1A__zum_Fachbericht_Teilgebiete_und_Anwendung_Geowissenschaftliche_Abwaegungskriterien_gemaess____24_StandAG__Ergebnisse_der_Bewertung__Teil_A.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Ergaenzende_Kartendarstellungen_zur_Anwendung_von_Anlage_2_und_11_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/Fachstellungnahmen/ZNER_02_21_Beitrag_Grube_et_al_barrierefrei.pdf https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Sehr geehrte/r Teilnehmer/in, Die geologischen Abwägungskriterien sind von der BGE in zwei Schritten bearbeitet worden. Die insgesamt 40 Indikatoren (eine Art Maßeinheit) zur Bewertung sind für jedes identifizierte Gebiet, das alle Mindestanforderungen erfüllt, bewertet worden. Wie diese Bewertung vorgenommen worden ist, ist unserer Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu entnehmen: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf . Nachdem alle Bewertungen abgelegt und begründet waren, hat ein Expert*innen-Team gemeinsam über die Gesamtbewertung diskutiert und diese vorgenommen. Was den Salzstock Gorleben-Rambow von anderen Salzstöcken mit ähnlicher Bewertug unterscheidet finden Sie in unserer Story-Map zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben-Rambow aus dem Standortauswahlverfahren: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Beide Salzstöcke, Gorleben-Rambow und der Offlebener Sattel, sind über die Indikatoren des Kriteriums 11 gleich als ungünstig bewertet worden. Der Unterschied liegt jedoch in den Besonderheiten der jeweiligen Geologien begründet. Im Salzstock Gorleben ist der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante mit teilweise nur etwa 270 Meter unter der Geländeoberfläche gering. Gleichzeitig schneidet ein großer Teil des Salzstocks die Quartärbasis, das heißt, er steht in direktem Kontakt mit quartären Sedimenten. Das ist deshalb ungünstig, weil Ablagerungen des Quartär häufig wasserdurchlässig sind. Beim Salzstock Offlebener Sattel wird der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante im Ergebnis ebenfalls als ungünstig bewertet. Allerdings betrifft das weniger als ein Prozent der Gesamtfläche des Salzstocks. Konkret gibt es im Rasterdatensatz, der die Oberfläche der Struktur darstellt, einen Pixel, der bei einer Tiefe von weniger als 100 Meter unter der Geländeoberkante liegt. Der Großteil des Salzstocks liegt allerdings mehr als 300 Meter unterhalb der Geländeoberfläche. Die Raster zum Abstand zur Geländeoberfläche und zum Abstand zur Quartärbasis haben eine Pixelgröße von 100*100 m. Ein Pixel entspricht also einer Fläche von 0,01 Quadratkilometer. Der Offlebener Sattel hat insgesamt eine Fläche von 19 Quadratkilometern. Die „ungünstige“ Bewertung betrifft demnach lediglich 0,05 % der Gesamtfläche. Ebenso verhält es sich mit dem Abstand der Salzstruktur zur Quartärbasis, also der jüngsten erdgeschichtlichen Ablagerungsschicht. Auch hier gibt es einen sehr kleinen Teil der modellierten Salzstockoberfläche, der einen Abstand von weniger als 150 Meter zur Quartärbasis hat. Der Großteil des Salzstocks liegt tiefer. Es gibt also Teilgebiete, die in der schematischen Bewertung der Anlage 11 als ungünstig bewertet wurden, bei denen sich jedoch bei genauer Betrachtung zeigt, dass bspw. der ungünstige Bereich sehr klein ist. In der Folge können diese Gebiete bei der verbalargumentativen Gesamtbewertung als günstig bewertet worden und ein Teilgebiet geworden sein. Eine ausführlichere Erklärung inkl. grafischer Darstellungen findet sich online unter https://www.bge.de/de/endlagersuche/bergwerk-gorleben/. Eine detaillierte Erläuterung erfolgte auf der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete, die Gegenüberstellung finden Sie in der Präsentation ab Folie 100 (https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Vortraege_Fachkonferenz/Auftaktveranstaltung/20201017_Praesentation_Kassel_geoWK_final.pdf). Weitere Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung der Anlage 11 StandAG (Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge) können Sie der folgenden Unterlage entnehmen: Ergänzende Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung von Anlage 11 StandAG (PDF); (LINK: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf). Mit freundlichen Grüßen BGE Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank
Tags: Gorleben ? Salzstock Gorleben ? Salzstock ? Endlagerung radioaktiver Abfälle ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Bewertungskriterium ? Sediment ? Gestein ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2021-09-07
Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07
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