Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Gegen Gorleben wird eingewendet, das "identifizierte Gebiet" besäße "keine bis nur gering mächtige Überdeckung" - Dieser Einwand ist eine Irreführung. Denn es kommt nicht auf die Überdeckung des Salzstocks (das identifizierte Gebiet) an, sondern auf die Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs innerhalb des Salzstocks. Zu dessen Überdeckung zählt aber auch eine rd. 500 m mächtige Schicht Steinsalz, die seit Millionen von Jahren keinen Kontakt mit Wasser gehabt hat. Der einschlusswirksame Gebirgsbereich selbst liegt 800 m tief unter der Erdoberfläche. Die gesamte Überdeckung wurde von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) als ausreichend grundwasser- und erosionshemmend beurteilt. Die BGE behauptet demgegenüber, eine "potenzielle hydraulische Wirksamkeit" zum Schaden des einschlusswirksamen Gebirgsbereich sei "sehr wahrscheinlich". Diese Behauptung hat keine wissenschaftliche Grundlage. (vgl. VSG AP 13, Synthesebericht, GRS, Kap. 6.2.3.2) Stellungnahme der BGE: Die Bewertung der Überdeckung des identifizierten Gebietes „Gorleben-Rambow“ (020_00IG_S_s_z) erfolgte im Rahmen der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, genauer der Bewertung des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz). In dieser Anlage differenziert der Gesetzgeber zwischen den Begriffen „Deckgebirge“ und „Überdeckung“. Eine detaillierte Erläuterung zur Vorgehensweise bei der Bewertung des Kritierums zu Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) Standortauswahlgesetz sowie eine Ausführung zu den genannten Begrifflichkeiten ist der Unterlage „Vorgehensweise bei der Bewertung der Indikatoren „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ des Kriteriums zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge (Anlage 11 (zu § 24 Abs. 5) StandAG) im Rahmen von § 13 StandAG“ und dem Aufsatz „Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Schritt 1 der Phase I des Standortauswahlverfahrens: Salzstock Gorleben-Rambow kein Teilgebiet gemäß § 13 StandAG“ im Hinblick auf den Salzstock „Gorleben-Rambow“ zu entnehmen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Sehr geehrte/r Teilnehmer/in, Die geologischen Abwägungskriterien sind von der BGE in zwei Schritten bearbeitet worden. Die insgesamt 40 Indikatoren (eine Art Maßeinheit) zur Bewertung sind für jedes identifizierte Gebiet, das alle Mindestanforderungen erfüllt, bewertet worden. Wie diese Bewertung vorgenommen worden ist, ist unserer Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu entnehmen: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Methodensteckbriefe_fuer_Forum/20200506_3_Endfassung_Arbeitshilfe_zur_Anwendung_der_geowissenschaftlichen_Abwaegungskriterien_im_AStV.pdf . Nachdem alle Bewertungen abgelegt und begründet waren, hat ein Expert*innen-Team gemeinsam über die Gesamtbewertung diskutiert und diese vorgenommen. Was den Salzstock Gorleben-Rambow von anderen Salzstöcken mit ähnlicher Bewertug unterscheidet finden Sie in unserer Story-Map zum Ausscheiden des Salzstocks Gorleben-Rambow aus dem Standortauswahlverfahren: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/ Beide Salzstöcke, Gorleben-Rambow und der Offlebener Sattel, sind über die Indikatoren des Kriteriums 11 gleich als ungünstig bewertet worden. Der Unterschied liegt jedoch in den Besonderheiten der jeweiligen Geologien begründet. Im Salzstock Gorleben ist der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante mit teilweise nur etwa 270 Meter unter der Geländeoberfläche gering. Gleichzeitig schneidet ein großer Teil des Salzstocks die Quartärbasis, das heißt, er steht in direktem Kontakt mit quartären Sedimenten. Das ist deshalb ungünstig, weil Ablagerungen des Quartär häufig wasserdurchlässig sind. Beim Salzstock Offlebener Sattel wird der Abstand der Struktur-Oberfläche zur Geländeoberkante im Ergebnis ebenfalls als ungünstig bewertet. Allerdings betrifft das weniger als ein Prozent der Gesamtfläche des Salzstocks. Konkret gibt es im Rasterdatensatz, der die Oberfläche der Struktur darstellt, einen Pixel, der bei einer Tiefe von weniger als 100 Meter unter der Geländeoberkante liegt. Der Großteil des Salzstocks liegt allerdings mehr als 300 Meter unterhalb der Geländeoberfläche. Die Raster zum Abstand zur Geländeoberfläche und zum Abstand zur Quartärbasis haben eine Pixelgröße von 100*100 m. Ein Pixel entspricht also einer Fläche von 0,01 Quadratkilometer. Der Offlebener Sattel hat insgesamt eine Fläche von 19 Quadratkilometern. Die „ungünstige“ Bewertung betrifft demnach lediglich 0,05 % der Gesamtfläche. Ebenso verhält es sich mit dem Abstand der Salzstruktur zur Quartärbasis, also der jüngsten erdgeschichtlichen Ablagerungsschicht. Auch hier gibt es einen sehr kleinen Teil der modellierten Salzstockoberfläche, der einen Abstand von weniger als 150 Meter zur Quartärbasis hat. Der Großteil des Salzstocks liegt tiefer. Es gibt also Teilgebiete, die in der schematischen Bewertung der Anlage 11 als ungünstig bewertet wurden, bei denen sich jedoch bei genauer Betrachtung zeigt, dass bspw. der ungünstige Bereich sehr klein ist. In der Folge können diese Gebiete bei der verbalargumentativen Gesamtbewertung als günstig bewertet worden und ein Teilgebiet geworden sein. Eine ausführlichere Erklärung inkl. grafischer Darstellungen findet sich online unter https://www.bge.de/de/endlagersuche/bergwerk-gorleben/. Eine detaillierte Erläuterung erfolgte auf der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete, die Gegenüberstellung finden Sie in der Präsentation ab Folie 100 (https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Vortraege_Fachkonferenz/Auftaktveranstaltung/20201017_Praesentation_Kassel_geoWK_final.pdf). Weitere Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung der Anlage 11 StandAG (Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge) können Sie der folgenden Unterlage entnehmen: Ergänzende Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung von Anlage 11 StandAG (PDF); (LINK: https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf). Mit freundlichen Grüßen BGE Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank
Tags: Gorleben ? Salzstock Gorleben ? Salzstock ? Steinsalz ? Landzunge ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Reaktorsicherheit ? Bewertungskriterium ? Sediment ? Erdoberfläche ? Gestein ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2021-09-07
Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07
Hyperlink zum Dokument mit der Stellungnahme der BGE
https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/20201211_Ergaenzende_Erlaeuterungen_zur_Vorgehensweise_zur_Anwendung_von_Anlage_11_StandAG.pdf (PDF) *Hyperlink zum Dokument mit der Stellungnahme der BGE
https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Fachdiskussionen/Stellungnahmen/Fachstellungnahmen/ZNER_02_21_Beitrag_Grube_et_al_barrierefrei.pdf (PDF) *Accessed 1 times.