Description: Beitrag im Rahmen der FKTG: Natürlich sind Gebiete Bohrungen im Meterbereich direkt um Bohrungen herum ausgeschlossen. Sind dies alle Messdaten überhaupt? Oder sind zusätzlich Daten aus Bohrungen vorhanden, die mit einer Kartierung/regionalen Verbreitung der wasserführenden geologischen Einheit verknüpft werden können, wo aber keine Karten der grundwasserführenden Schicht vorliegen? Stellungnahme der BGE: Ergänzender Kommentar zur Fachkonferenz Teilgebiete. Informationen und Hintergründe zur Anwendung der Ausschlusskriterien Schritt 1 von Phase I des Standortauswahlverfahrens finden Sie im Bericht „Anwendung Ausschlusskriterien gemäß § 22 StandAG“ (BGE 2020h). Bezüglich des Ausschlusskriteriums “Grundwasseralter” wurden die von den staatlich geologischen Diensten übermittelten Daten in Schritt 1 Phase I genutzt. In Phase 2 wird die BGE in den Standortregionen eigene Daten erheben, um das Ausschlusskriterium “Grundwasseralter” zu prüfen. Dabei soll der Hinweis für eine detaillierte Betrachtung zur Lage und Verbreitung wasserführender geologischer Schichten berücksichtigt werden. https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbe-richt_Teilgebiete/Anwendung_Ausschlusskriterien_gemaess____22_StandAG__Untersetzende_Unterlage_des_Zwischenberichts_Teilgebiete__Rev._001.pdf Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Sehr geehrte/r Teilnehmer/in, im Rahmen von Schritt 1 von Phase I des Standortauswahlverfahrens wurden zunächst Teilgebiete ermittelt, also Gebiete, die nach § 13 StandAG „günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen“. Es wurden noch keine Standortregionen oder Standorte bestimmt. Zur Ermittlung der Teilgebiete wurden auf Basis der der BGE von den zuständigen Bundes- und Landesbehörden zur Verfügung gestellten Daten zunächst die Ausschlusskriterien, dann die Mindestanforderungen und zuletzt die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet. Bohrungen, welche den für ein Endlager relevanten Bereich von 300 bis 1500 Meter unterhalb der Geländeoberkante beeinflussen, wurden über das Ausschlusskriterium „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“ (vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 3 StandAG) mit einem Sicherheitsabstand von 25 m um die Bohrpfade ausgeschlossen. Die Anwendung des Ausschlusskriteriums „Grundwasseralter“ (vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 6 StandAG) erfolgte auf Basis von Konzentrationsangaben der Isotope Tritium und Kohlenstoff-14. Weitere Informationen und Hintergründe zur Anwendung der Ausschlusskriterien Schritt 1 von Phase I 1 des Standortauswahlverfahrens finden Sie im Bericht „Anwendung Ausschlusskriterien gemäß § 22 StandAG“. Detaillierte Betrachtungen zur Lage und Verbreitung wasserführender geologischer Schichten erfolgen im weiteren Verlauf des Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen BGE Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
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Origin: /Bund/BGE/FKTG-Datenbank
Tags: Endlagerung radioaktiver Abfälle ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Isotopentechnik ? Tritium ? Karte ? Bergbau ? Grundwasserleiter ? Messdaten ? Sicherheitsabstand ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2021-09-07
Time ranges: 2021-09-07 - 2021-09-07
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