Description: Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 1: Stoffe, die bei der Herstellung oder Behandlung von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen" für die chemische Verbindung "DIDP". Der Name nach Regelwerk ist "DIDP".
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type: Ordinance,
name: "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 1: Stoffe, die bei der Herstellung oder Behandlung von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen",
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Tags: Bedarfsgegenständeverordnung ? Anlagenbau ?
License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz
Language: Deutsch
Last harvest: 28.07.2026 03:56
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