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Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 1: Stoffe, die bei der Herstellung oder Behandlung von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen" für chemischen Verbindung: DIDP

Description: Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 1: Stoffe, die bei der Herstellung oder Behandlung von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen" für die chemische Verbindung "DIDP". Der Name nach Regelwerk ist "DIDP".

Types:
Legal(
    Legal {
        type: Ordinance,
        name: "Bedarfsgegenständeverordnung: Anlage 1: Stoffe, die bei der Herstellung oder Behandlung von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfen",
    },
)

Tags: Bedarfsgegenständeverordnung ? Anlagenbau ?

License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz

Language: Deutsch

Organisations

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