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Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen

Description: Wälder können nach § 31 Abs. 1 LWaldG durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.

Global identifier:

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Types:

Tags: Schädliche Umwelteinwirkung ? Gefahrenabwehr ? Waldpflege ? Schutzwald ? Wald ? Waldfunktion ?

Bounding boxes: 7.5° .. 10.5° x 47.5° .. 50°

License: Deutschlandlizenz Namensnennung 2.0

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-01-04

Modified: 2023-01-04

Last harvest: 31.07.2026 00:25

Time ranges: 1987-01-01 - 2019-04-16

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