API src

GDI-DE Dokument "Handlungsempfehlung zur Bereitstellung INSPIRE-relevanter Geodaten durch Ver- und Entsorgungsunternehmen - Teil 2"

Description: Dieser Datensatz verweist auf das GDI-DE Dokument "Handlungsempfehlung zur Bereitstellung INSPIRE-relevanter Geodaten durch Ver- und Entsorgungsunternehmen - Teil 2". Es wird gehostet von GDI-DE. Hier finden Sie eine Vorschau des Inhaltes: Handlungsempfehlung Teil 2 31. Juli 2023 Bereitstellung INSPIRE- relevanter Geodaten und -dienste durch Ver- und Entsorgungsunternehmen Inhaltsverzeichnis 1.Einführung3 2.Ausgangssituation und Ziel3 3.Schritte zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie4 4.Gefährdungsbeurteilung der Kritischen Infrastrukturen5 5. 6. 7. 4.1.Gefährdung durch die Veröffentlichung kritischer Infrastrukturen5 4.2.Verifizierung der Anfragen in Portalen6 4.3.Aggregation und Kombination von Infrastrukturen durch Verknüpfung von Daten7 INSPIRE-relevante Geodaten 8 5.1.Ausgestaltung der Geodaten zu Infrastrukturflächen8 5.2.Musterdatensatz9 Bereitstellung der Geodaten11 6.1.INSPIRE Darstellungsdienste11 6.2.INSPIRE Downloaddienste11 6.3.GDI-DE Testsuite als verpflichtendes Testwerkzeug11 Varianten zur Bereitstellung der Geodaten und Geodatendienste12 7.1.Bereitstellung der Geodaten und Geodatendienste über die Portale der Bundesländer 12 7.2.Bereitstellung der Geodaten und Geodatendienste über die Portale der Wirtschaft 13 7.3.Eigene Bereitstellung der Geodaten und Geodatendienste 13 8.Schlussfolgerungen13 9.FAQ14 10. Definitionen14 Anhang 1: INSPIRE - Datenmodell für Infrastrukturflächen16 1. Einführung Mit der europäischen Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, nachfolgend INSPIRE-Richtlinie genannt, wurde die rechtliche, organisatorische und technische Grundlage für eine gesamteuropäische Geodateninfrastruktur gelegt. Demnach gehören zu den geodatenhaltenden Stellen im Sinne der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 Abs. 8 GeoZG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG und entsprechender Ländergesetze) grundsätzlich auch Unternehmen der Versorgung aus den Sektoren der Kritischen Infrastrukturen Energie (Strom, Gas, Fernwärme) und Wasser (Wasser, Abwasser). Ob die Geodaten eines Unternehmens der Ver- und Entsorgungswirtschaft für INSPIRE bereitgestellt werden müssen, richtet sich nach dem geltenden Geodatenzugangs- bzw. Geodateninfrastrukturgesetz der Gebietskörperschaft, auf die sich die Geodaten beziehen. Insbesondere ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass die kommunale Schutzklausel des Artikels 4 Abs. 6 der INSPIRE-Richtlinie in der Mehrzahl der Bundesländer in Landesrecht umgesetzt worden ist, mithin hier die kommunale Ebene nur unter eingeschränkten Voraussetzungen von INSPIRE betroffen sein kann. Die Betroffenheit ist im Einzelfall durch die jeweilige geodatenhaltende Stelle selbst zu prüfen. In der 2016 erschienenen Handlungsempfehlung Teil 1 wurde detailliert auf die Thematik „Bereitstellung von Metadaten zu INSPIRE-relevanten Geodatensätzen durch Ver- und Entsorgungsunternehmen“ eingegangen und eine Empfehlung für die Erfassung der Metadaten über die Metadatenkataloge ausgesprochen. Zudem wurde der generelle Ablauf der INSPIRE- Umsetzung beschrieben und ausführlich auf die Sicherheitsaspekte im Hinblick auf Kritische Infrastrukturen eingegangen. 2. Ausgangssituation und Ziel Die vorliegende Handlungsempfehlung - Teil 2 stellt die technische Umsetzung der Bereitstellung INSPIRE-relevanter Geodaten und -dienste durch Ver- und Entsorgungsunternehmen in den Mittelpunkt. Hierzu wird in diesem Dokument die Ausgestaltung der Geodaten zu Infrastrukturflächen aufgeführt. Die Infrastrukturflächen weisen gegenüber Dritten in generalisierter Form aus, wo ein Ver- oder Entsorgungsunternehmen ein Leitungsnetz betreibt. Die Veröffentlichung dieser Information ist durch aus sinnvoll, um etwa Baufirmen und Planungsbüros die Kontaktaufnahme zu erleichtern, was zudem immer wieder von der Branche eingefordert wird. Die Fläche enthält keinerlei Detailinformationen zu Kritischen Infrastrukturen und daher wird die Datenbereitstellung über geeignete Portale als unkritisch angesehen. Es ergeben sich durch harmonisierte Geodateninfrastrukturen sogar Vorteile für beide Parteien – für Datenbereitsteller als auch als Datennutzer. Wie die Bereitstellung von Geodaten erfolgen kann, wird in Kap. 5 anhand des Musterdatensatzes Infrastrukturfläche und in Kap. 6 anhand der sogenannten Darstellungs- und Downloaddienste erläutert. 3

Global identifier:

Internal(
    "documents-gdi-3a06378c3e47e3b403377f5e5d6b03c4f5139f77d6978164b765d3d0ff21715c",
)

Types:
Text(
    Unspecified,
)

Tags: Fernwärme ? Europäische Geodateninfrastruktur ? Gasversorgung ? Landzunge ? Deutschland ? Geodateninfrastruktur ? Geodatendienst ? INSPIRE-Richtlinie ? Entsorgungswirtschaft ? Kommune ? Landesrecht ? Wasserversorgung ? Metadaten ? Datenmodell ? Geodaten ? Handlungsempfehlung ? Artikel 13 INSPIRE-Richtlinie ? Datensicherheit ? Geodatenbereitstellung Infrastrukturflächen ? INSPIRE ? Kritische Infrastrukturen ? Utility and Governmental Services ? Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste ?

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Last harvest: 02.06.2026 23:10

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.