Description: Artikel 8.01 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Teiles bedeutet der Ausdruck: "häusliches Abwasser" Abwasser aus Küchen, Essräumen, Waschräumen und Waschküchen sowie Fäkalwasser; "Hausmüll" aus Haushalten und aus der Schiffsgastronomie stammende organische und anorganische Abfälle, jedoch ohne Anteile der anderen definierten Schiffsbetriebsabfälle; "Klärschlamm" Rückstände, die bei Betrieb einer Bordkläranlage an Bord des Fahrzeugs entstehen; "Slpos" eim pumpfähiges oder nicht pumpfähiges Gemisch aus Ladungsrückständen und Waschwasserresten, Rost oder Schlamm; "übriger Sonderabfall" Schiffsbetriebsabfall außer dem öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfall und den unter den Buchstaben a bis d genannten Abfällen; "Kabinenschiff" ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen. Stand: 19. Dezember 2003
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Haushaltsabfall ? Klärschlamm ? Schwarzwasser ? Häusliches Abwasser ? Gefährlicher Abfall ? Schiffsabfall ? Passagierschiff ?
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Language: Deutsch
Modified: 2003-12-19
Time ranges: 2003-12-19 - 2003-12-19
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