Description: Abschnitt 6 - Gebühren des Eisenbahn-Bundesamtes für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet der Fahrgastrechte in der Schifffahrt Nummer Gegenstand Rechtsgrundlage Gebühr 1 Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen gegenüber dem Beförderer, Reisevermittler, Reiseveranstalter oder Terminalbetreiber zur Feststellung eines Verstoßes gegen die Verordnung ( EU ) Nummer 1177/2010 auf Grund eines Verdachtes, einer Beschwerde oder zum Zweck einer Stichprobe, wenn der Verdacht oder die Beschwerde vom Betroffenen verantwortlich veranlasst und ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wurde § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 EU-FahrgRSchG 270 2 Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen gegenüber dem Beförderer, Reisevermittler, Reiseveranstalter oder Terminalbetreiber zur Beseitigung oder Verhütung von Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nummer 1177/2010 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 und Absatz 2 EU-FahrgRSchG 380 Stand: 01. Oktober 2024
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: EU-Recht ? Gebühr ? Rechtsgrundlage ? Rechtsvorschrift ? Wasserkosten ? Schifffahrt ?
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2024-10-01
Time ranges: 2024-10-01 - 2024-10-01
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