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33.100000 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ( SeeSchStrO )

Description: 33.100000 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ( SeeSchStrO ) lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO 3 Betroffener 4 Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO 5 Verwar- nungs- geld Euro 6 Geld- buße Euro 7 33.101000 Verstoß gegen die Grundregeln über das Verhalten im Verkehr 3 Absatz 1 Satz 1 J Absatz 1 Nummer 1 --- --- 33.101100 ohne Gefährdung 35 150 33.101200 mit Gefährdung --- 200 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO 3 Betroffener 4 Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO 5 Verwar- nungs- geld Euro 6 Geld- buße Euro 7 33.102000 Führen eines Fahrzeugs oder ausüben einer anderen Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes, Fahren mit einem Wassermotorrad, Kite- oder Segelsurfen trotz körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, die die sichere Führung des Fahrzeugs oder die sichere Ausübung der Tätigkeiten des Brücken, Decks- oder Maschinendienstes behindern 3 Absatz 3 Sch B Absatz 1 Nummer 1a --- 750 bis 2 500 33.103000 Führen eines Fahrzeugs oder ausüben einer anderen Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes, Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- oder Segelsurfbrett trotz 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder trotz einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr im Blut 3 Absatz 4 Sch B Absatz 1 Nummer 1b --- 750 bis 2 500 33.104000 Zu sich nehmen von alkoholischen Getränken während der Fahrt oder stehen unter der Wirkung solcher Getränke bei Dienstantritt 3 Absatz 5 Sch B Absatz 1 Nummer 1c --- 750 bis 2 500 33.105000 Verstoß gegen die Beratungspflicht als Seelotse 4 Absatz 2 L Absatz 1 Nummer 2 --- 150 bis 300 33.106000 Nicht bestimmen eines verantwortlichen Fahrzeugführers bei Vorhandensein mehrerer zur Führung des Fahrzeugs berechtigter Personen 4 Absatz 4 B Absatz 1 Nummer 2 35 100 33.107000 Nicht befolgen der durch Gebots- und Verbotszeichen getroffenen Anordnungen 5 Absatz 2 Sch B Absatz 1 Nummer 3 35 150 33.108000 Beschädigen oder beeinträchtigen der Erkennbarkeit von Schifffahrtszeichen 5 Absatz 3 Sch B Absatz 1 Nummer 4 35 100 33.109000 Führen von Sichtzeichen oder geben von Schallsignalen der Anlage II zur SeeSchStrO oder des Internationalen Signalbuches zu anderen als den vorgeschriebenen oder vorgesehenen Zwecken; Führen von Sichtzeichen oder geben von Schallsignalen, die mit den vorgeschriebenen oder vorgesehenen verwechselt werden können 6 Absatz 1 Sch B Absatz 1 Nummer 5 25 100 33.110000 Verstoß gegen die Vorschriften über den Gebrauch von Laternen, Leuchten und Scheinwerfern 6 Absatz 2 Sch B Absatz 1 Nummer 5 35 100 33.111000 Verstoß gegen die Vorschriften über die Ausrüstungspflicht mit Schallsignalanlagen 6 Absatz 3 Satz 1 E Absatz 1 Nummer 5 55 150 33.112000 Verstoß gegen die Vorschriften über die Gewährleistung der Wirksamkeit oder Betriebssicherheit der vorgeschriebenen Schallsignalanlagen 6 Absatz 3 Satz 2, 3 Sch E Absatz 1 Nummer 5 35 100 33.113000 Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang 8 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Regel 20 Buchstabe b KVR Sch B Absatz 1 Nummer 6 55 125 33.114000 Nicht führen der vorgeschriebenen Sichtzeichen 8 Absatz 1 Satz 2 Sch B Absatz 1 Nummer 6 35 100 33.115000 Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter am Tage bei verminderter Sicht 8 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Regel 20 Buchstabe c KVR Sch B Absatz 1 Nummer 6 35 100 33.116000 Nicht führen der vorgeschriebenen Signalkörper am Tage 8 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Regel 20 Buchstabe d KVR Sch B Absatz 1 Nummer 6 35 100 33.117000 Abweichen der zu führenden und zu zeigenden Lichter und Signalkörper von der in der Anlage I zur SeeSchStrO vorgeschriebenen Anordnung, den Abständen, den Abschirmungen, den Abmessungen und den Farben 8 Absatz 1 Satz 3, 4 i. V. m. Regel 20 Buchstabe e und Anlage I der KVR Sch B E Absatz 1 Nummer 6 35 100 33.118000 Verwenden von Positionslaternen, die nicht die geforderte Mindesttragweite erreichen 8 Absatz 2 i. V. m. Regel 22 KVR Sch B E Absatz 1 Nummer 6 35 100 33.119000 Abweichen der zu führenden Flaggen und Tafeln von den vorgeschriebenen Maßen 8 Absatz 4 Satz 1 Sch B E Absatz 1 Nummer 6 35 100 33.120000 Verwenden von Flaggen und Tafeln, deren Farben verblasst oder verschmutzt sind 8 Absatz 4 Satz 2 Sch B Absatz 1 Nummer 6 35 100 33.121000 Verstoß gegen die Vorschriften über die Verwendung geprüfter Positionslaternen und Schallsignalanlagen 9 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Sch B E Absatz 1 Nummer 7 35 100 33.122000 Verwendung nichtelektrischer Positionslaternen 9 Absatz 2 Satz 1 Sch B E Absatz 1 Nummer 7 35 100 33.123000 Verstoß gegen Vorschriften über die Gewährleistung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der vorgeschriebenen Positionslaternen sowie gegen die Instandsetzungspflicht 9 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 2 Sch B E Absatz 1 Nummer 7 35 100 33.124000 Nicht führen der für kleine Fahrzeuge vorgeschriebenen Lichter; Nichtbeachten des Fahrverbotes bei Nacht; Verstoß gegen das Gebot, eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht mitzuführen, diese bei einem Notstand gebrauchsfertig zu zeigen 10 Absatz 1, 2, 5 und 3 Sch B Absatz 1 Nummer 8 35 100 33.125000 Verstoß gegen das Ausweichgebot beim Überholen 21 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Regel 13 a, c KVR Sch B Absatz 1 Nummer 9 35 250 33.126000 Verstoß gegen das Ausweichgebot bei entgegengesetztem Kurs 21 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. Regel 14 a, c KVR Sch B Absatz 1 Nummer 9 --- 250 33.127000 Verstoß gegen das Gebot beim Begegnen, Überholen und Vorbeifahren an Fahrzeugen und Anlagen einen sicheren Passierabstand einzuhalten 21 Absatz 2 i. V. m. Regel 8 d KVR Sch B Absatz 1 Nummer 9 35 250 33.128000 Verstoß gegen die Vorschrift über das sofortige Fallen der Buganker 21 Absatz 3 Sch B Absatz 1 Nummer 9 35 150 33.129000 Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 22 Absatz 1 i. V. m. Regel 9 a KVR Sch B Absatz 1 Nummer 9 35 150 33.130000 Nicht beibehalten der einmal gewählten linken Fahrwasserseite 22 Absatz 1 Satz 2 Sch B Absatz 1 Nummer 9 25 100 33.131000 Nicht klar erkennbares Verhalten außerhalb des Fahrwassers 22 Absatz 2 Sch B Absatz 1 Nummer 9 25 75 33.132000 Nicht einhalten besonders vorgeschriebener Seiten außerhalb des Fahrwassers 22 Absatz 3 Sch B Absatz 1 Nummer 9 25 75 33.133000 Unzulässiges Überholen; Verstoß gegen ein Überholverbot; Überholen auf der falschen Seite; Nichtbeachten der Vorsichtsmaßnahmen beim Überholen 23 Sch B Absatz 1 Nummer 9 35 175 33.134000 Verstoß gegen die Ausweichpflicht beim Begegnen und gegenüber bestimmten Fahrzeugen; Nichtanzeige des Linksausweichens; unzulässiges Linksausweichen 24 Sch B Absatz 1 Nummer 9 25 100 33.135000 Verstoß gegen die Wartepflicht gegenüber vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen 25 Sch B Absatz 1 Nummer 9 35 250 33.136000 Nicht einhalten der erforderlichen Fahrgeschwindigkeit; Verstoß gegen das Gebot der rechtzeitigen Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zur Vermeidung von Gefährdungen durch Sog oder Wellenschlag; Unterlassen der Vorsichtsmaßnahmen von Fähren, an denen ungehindert vorbeigefahren werden darf 26 Absatz 1, 2 Sch B Absatz 1 Nummer 9 25 150 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO 3 Betroffener 4 Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO 5 Verwar- nungs- geld Euro 6 Geld- buße Euro 7 33.137000 Überschreiten bekannt gemachter oder vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeiten 26 Absatz 3, 4 Sch B Absatz 1 Nummer 9 --- --- 33.137100 bis zu 3 km/h 35 100 33.137200 über 3 km/h 55 150 33.137300 über 6 km/h --- 175 bis 500 auf dem Nord-Ostsee-Kanal lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO 3 Betroffener 4 Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO 5 Verwar- nungs- geld Euro 6 Geld- buße Euro 7 33.137000 Überschreiten bekannt gemachter oder vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeiten 26 Absatz 3, 4 Sch B Absatz 1 Nummer 9 --- --- 33.137400 bis zu 1 km/h 35 --- 33.137500 über 1 km/h 55 150 33.137600 über 2 km/h --- 225 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO 3 Betroffener 4 Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO 5 Verwar- nungs- geld Euro 6 Geld- buße Euro 7 33.138000 Als Segel- oder Kitesurfer nicht einhalten des vorgeschriebenen Mindestabstandes zu gekennzeichneten Badestellen oder Stellen mit erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers, nicht angepasste Geschwindigkeit zur Vermeidung von Gefährdungen, Schädigungen oder Behinderungen der Badenden 26 Absatz 5 B Absatz 1 Nummer 9 25 75 33.139000 Unzulässiges Schleppen und Schieben; Führen von Schlepp- und Schubverbänden, die zu viele Anhänge oder Schubleichter enthalten 27 Absatz 1, 2 Sch B Absatz 1 Nummer 10 35 150 33.140000 Unzulässiges Zusammenkoppeln von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb 27 Absatz 3 Sch B Absatz 1 Nummer 10 25 100 33.141000 Verbotenes Durchfahren oder fehlerhaftes Verhalten beim Durchfahren von Brücken und Sperrwerken 28 Sch B Absatz 1 Nummer 11 25 100 33.142000 Verbotenes Einfahren in Schleusen und ausfahren; fehlerhaftes Verhalten beim Durchfahren von Schleusen 29 Sch B Absatz 1 Nummer 11 25 100 33.143000 Befahren einer Seeschifffahrtsstraße, ohne die bekannt gemachten schifffahrtspolizeilichen Voraussetzungen zu erfüllen 30 Absatz 1, 2 Sch B Absatz 1 Nummer 12 --- 500 33.144000 Verstoß gegen ein Verbot über das Befahren von Wasserflächen 30 Absatz 3 Sch B Absatz 1 Nummer 12 25 100 33.145000 Verstoß gegen Vorschriften über das Wasserskilaufen und Kite- und Segelsurfen oder das Fahren mit motorisierten Wasserskiern, Wassermotorrädern oder sonstigen motorisierten Wassersportgeräten 31 J Absatz 1 Nummer 13 35 100 33.146000 Ankern im Fahrwasser 32 Absatz 1 Satz 1 Sch B Absatz 1 Nummer 14 55 250 33.147000 Wahl eines die Schifffahrt beeinträchtigenden Ankerplatzes; Verstoß gegen ein Ankerverbot 32 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2, 3 Sch B Absatz 1 Nummer 14 35 150 33.148000 Nicht einhalten der Verpflichtung, Ankerwache zu gehen 32 Absatz 4 Sch B Absatz 1 Nummer 14 25 75 33.149000 Unzulässiges und unvorschriftsmäßiges Anlegen und Festmachen; unzulässiges drehen der Schiffsschraube auf festgemachten Fahrzeugen 33 Sch B Absatz 1 Nummer 14 35 100 33.150000 Verbotener und unvorschriftsmäßiger Umschlag 34 Sch B Absatz 1 Nummer 14 --- 150 33.151000 Verbotenes Ankern oder festmachen von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern 35 Absatz 1 Sch B Absatz 1 Nummer 15 --- 500 33.152000 Verstoß gegen die Vorschriften über das Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern 35 Absatz 2 Sch B Absatz 1 Nummer 15 55 250 33.153000 Fehlen erforderlicher Schutzeinrichtungen gegen Funkenflug 35 Absatz 3 Satz 2 Sch B E Absatz 1 Nummer 15 --- 750 33.154000 Unzulässiges Längsseitsliegen an festgemachten Tankschiffen, die nach dem Löschen bestimmter gefährlicher Güter oder sonstiger brennbarer Flüssigkeiten oder von Gasen nicht entgast worden sind 35 Absatz 4 Sch B Absatz 1 Nummer 15 55 750 33.155000 Verstoß gegen die Vorschrift über die Möglichkeit, jederzeit sofort verholen zu können 35 Absatz 5 Sch B Absatz 1 Nummer 15 25 250 33.156000 Verstoß gegen die Vorschriften über den Umschlag bestimmter gefährlicher Güter 36 Absatz 1 Satz 1 Sch B E Absatz 1 Nummer 16 --- 750 33.157000 Verstoß gegen die Anzeigepflicht über den Umschlag bestimmter gefährlicher Güter 36 Absatz 1 Satz 2 Sch B E Absatz 1 Nummer 16 55 250 33.158000 Unzulässiges Längsseitsliegen an einem Fahrzeug mit bestimmten gefährlichen Gütern 36 Absatz 2 Sch B Absatz 1 Nummer 16 55 750 33.159000 Verstoß gegen das Nichteinhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes während des Umschlages gefährlicher Güter von Fahrzeugen, die nicht am Umschlag beteiligt sind 36 Absatz 3 Sch B Absatz 1 Nummer 16 35 250 33.160000 Verspätetes Verlassen der Umschlagstelle nach Beendigung des Umschlages 36 Absatz 4 Sch B Absatz 1 Nummer 16 25 100 33.161000 Unvorschriftsmäßiges Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen 37 Sch B Absatz 1 Nummer 17 35 200 33.162000 Verbotenes Fischen, Schießen oder Jagen 38 J Absatz 1 Nummer 18 20 100 33.163000 Unterlassene Vorlage der Fahrpläne und Fahrplanänderungen für Fahrgastschiffe und Fähren; Unterlassene Durchführung angeordneter Fahrplanänderungen; Nicht einhalten der Abfahrtszeiten, unvorschriftsmäßiges Ausbooten und Übersteigen von Fahrgästen von einem Fahrzeug auf ein anderes 39 Sch B E Absatz 1 Nummer 19 35 75 bis 150 33.164000 Nicht dafür sorgen, dass sich ein Abdruck der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Kollisionsverhütungsregeln an Bord eines Binnenschiffs befinden 40 Satz 1 Sch Absatz 1 Nummer 19a 35 100 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO 3 Betroffener 4 Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO 5 Verwar- nungs- geld Euro 6 Geld- buße Euro 7 33.165000 Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals ( NOK ), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen; Nicht erfüllen der Voraussetzungen für Schleppverbände; Nichtannahme von Schlepperhilfe; Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern 42 Absatz 1 Sch B Absatz 1 Nummer 20 -- 500 33.165000 Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen; Nicht erfüllen der Voraussetzungen für Schleppverbände; Nichtannahme von Schlepperhilfe; Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern 42 Absatz 2 Sch B Absatz 1 Nummer 21 --- 500 33.165000 Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen; Nicht erfüllen der Voraussetzungen für Schleppverbände; Nichtannahme von Schlepperhilfe; Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern 42 Absatz 4 Sch B Absatz 1 Nummer 23 --- 500 33.165000 Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen; Nicht erfüllen der Voraussetzungen für Schleppverbände; Nichtannahme von Schlepperhilfe; Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern 42 Absatz 6 Sch B Absatz 1 Nummer 24 --- 500 33.166000 Unterlassen der Anzeige von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern; Unterlassene Vorlage einer schriftlichen Erklärung über die Gasfreiheit des Fahrzeugs; Nicht griffbereites Vorhalten der mitzuführenden Verzeichnisse oder Staupläne während der Kanalfahrt 42 Absatz 3 Sch B Absatz 1 Nummer 22 --- 500 lfd. Nummer 1 Tatbestand 2 Zuwiderhandlung gegen §§ der SeeSchStrO 3 Betroffener 4 Ordnungswidrigkeit nach § 61 der SeeSchStrO 5 Verwar- nungs- geld Euro 6 Geld- buße Euro 7 33.167000 Liegen außerhalb der Weichengebiete, öffentlichen Häfen, Umschlags- und sonstigen Liegestellen aus anderen als verkehrsbedingten Gründen 42 Absatz 7 Sch B Absatz 1 Nummer 25 --- 500 33.168000 Unterlassen der An- und Abmeldung der Durchfahrt durch den NOK 43 Sch B Absatz 1 Nummer 26 --- 150 33.169000 Unzulässiges Benutzen der Zufahrten zum NOK 45 Sch B Absatz 1 Nummer 27 35 175 33.170000 Nicht beachten der Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen des NOK und beim Auslaufen 46 Sch B Absatz 1 Nummer 28 55 250 33.171000 Verstoß gegen das Verbot des Einlaufens in die Schleusen des NOK und des Auslaufens 47 Sch B Absatz 1 Nummer 29 --- 175 33.172000 Nicht einhalten des vorgeschriebenen Fahrabstandes auf dem NOK 48 Sch B Absatz 1 Nummer 30 25 100 33.173000 Unvorschriftsmäßiges Verhalten vor und in den Weichengebieten des NOK 49 Sch B Absatz 1 Nummer 31 35 125 33.174000 Nicht beachten der Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände auf dem NOK 50 Sch B Absatz 1 Nummer 32 35 100 33.175000 Nicht beachten der Fahrregeln für Sportfahrzeuge auf dem NOK 51 Sch B Absatz 1 Nummer 32 25 75 33.176000 Nicht beachten der Fahrregeln auf dem Gieselau-Kanal 53 Sch B Absatz 1 Nummer 33 25 75 33.177000 Nicht beachten einer vollziehbaren schifffahrtspolizeilichen Verfügung 56 Sch B Absatz 1 Nummer 34 --- 200 (400, wenn Weiterfahrverbot) 33.178000 Ungenehmigter Verkehr außergewöhnlich großer Fahrzeuge und von Luftkissen-, Tragflächen-, und Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen sowie von Wasserflugzeugen und Flugbooten 57 Absatz 1 Nummer 1 Sch B E Absatz 1 Nummer 35 --- 25 bis 1 000 33.179000 Ungenehmigter Verkehr außergewöhnlicher Schub- und Schleppverbände; Schleppen außergewöhnlicher Schwimmkörper 57 Absatz 1 Nummer 2 Sch B E Absatz 1 Nummer 35 --- 250 33.180000 Ungenehmigter Stapellauf 57 Absatz 1 Nummer 3 E Absatz 1 Nummer 35 --- 500 33.181000 Ungenehmigte Bergung von Fahrzeugen, außergewöhnlichen Schwimmkörpern und Gegenständen, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden kann und die Bergung nicht durch Verwaltungsakt angeordnet ist 57 Absatz 1 Nummer 4 Sch B E Absatz 1 Nummer 35 --- 250 33.182000 Ungenehmigte Erprobung und die Prüfung der Zugkraft von Fahrzeugen, Standproben, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können 57 Absatz 1 Nummer 5 Sch B E Absatz 1 Nummer 35 35 125 33.183000 Ungenehmigte wassersportliche Veranstaltung auf dem Wasser 57 Absatz 1 Nummer 6 J Absatz 1 Nummer 35 --- 75 bis 250 33.184000 Ungenehmigtes Parasailing 57 Absatz 1 Nummer 6a J Absatz 1 Nummer 35 --- 75 bis 250 33.185000 Ungenehmigte sonstige Veranstaltungen auf oder an Seeschifffahrtsstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können 57 Absatz 1 Nummer 7 J Absatz 1 Nummer 35 --- 75 bis 250 33.186000 Verstoß gegen eine in einer Genehmigung enthaltenen vollziehbaren Auflage 57 Absatz 3 J Absatz 1 Nummer 36 --- 200 bis 1 000 33.187000 Nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abgeben der vorgeschriebenen Meldung 58 Absatz 1, 3 Sch B Absatz 1 Nummer 37 35 200 33.188000 Nichtansprechbarkeit über UKW -Sprechfunk 58 Absatz 2 Sch B Absatz 1 Nummer 37 55 125 Stand: 01. Juli 2015

Types:

Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Seewasserstraße ? Leuchte ? Alkohol ? Kfz-Verkehr ? Schleuse ? EURO 6 ? Anwendungsverbot ? Gewährleistung ? Ordnungswidrigkeit ? Nachtfahrverbot ? Stauanlage ? Blut ? Getränk ? Kraftfahrzeug ? Personenverkehr ? Schiff ? Wasserfläche ? Schifffahrt ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2015-07-01

Time ranges: 2015-07-01 - 2015-07-01

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