Description: 6. Kommunikation 6.1 Der Matrose muss in der Lage sein, allgemein und fachgerecht zu kommunizieren; dazu gehört auch die Fähigkeit, im Falle von Kommunikationsproblemen Standardredewendungen zu verwenden. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Informations- und Kommunikationssysteme zu nutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Wechselsprechanlage für die fahrzeuginterne oder die Terminalkommunikation, des (Mobil-)Telefon-, Funk-, (Satelliten-) TV -und Kamerasystems des Fahrzeugs. Fähigkeit, das (Mobil-)Telefon-, Funk-, (Satelliten-)TV- und Kamerasystem des Fahrzeugs zu nutzen. Kenntnis der Bedienungsgrundlagen des Inland AIS . Fähigkeit, Daten des Inland AIS zu nutzen, um Kontakt zu anderen Fahrzeugen aufzunehmen. 2. verschiedene Aufgaben mithilfe verschiedener Arten von informationstechnischen Geräten, Informationsdiensten (wie den Binnenschifffahrtsinformationsdiensten ( RIS )) und Kommunikationssystemen zu lösen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der im Binnenschiffsverkehr verfügbaren informationstechnischen Geräte. Fähigkeit, die informationstechnischen Geräte des Fahrzeugs entsprechend den Anweisungen für die Durchführung einfacher Aufgaben zu verwenden. 3. Daten zu erfassen und zu speichern sowie Datensicherungen und -aktualisierungen durchzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Kommunikationssystems des Fahrzeugs für die Datenerfassung, -speicherung und -aktualisierung. Fähigkeit, Daten unter strenger Aufsicht zu verarbeiten. 4. Anweisungen für den Datenschutz zu befolgen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften. Fähigkeit, Daten gemäß den Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften zu verarbeiten. 5. Fakten unter Verwendung technischer Begriffe darzulegen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der erforderlichen technischen und nautischen Begriffe sowie von Begriffen im Zusammenhang mit sozialen Aspekten in Standardredewendungen. Fähigkeit, die erforderlichen technischen und nautischen Begriffe sowie Begriffe im Zusammenhang mit sozialen Aspekten in Standardredewendungen zu verwenden. 6. nautische und technische Informationen zur Wahrung der Sicherheit des Schiffsverkehrs einzuholen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verfügbaren Informationsquellen. Fähigkeit zur Nutzung von Informationsquellen für das Einholen notwendiger nautischer und technischer Informationen zur Wahrung der Sicherheit des Schiffsverkehrs. 6.2 Der Matrose muss in der Lage sein, umgänglich zu sein. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Anweisungen zu befolgen und sich mit anderen über die schiffsinternen Pflichten zu verständigen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Bedeutung von Befehlen der Führung des Fahrzeugs, formellen und informellen Anweisungen, Vorschriften und Verfahren sowie der Bedeutung der eigenen Vorbildfunktion für unerfahrene Besatzungsmitglieder. Fähigkeit, Befehle der Führung des Fahrzeugs sowie sonstige Anweisungen und Vorschriften weiterzuverfolgen und unerfahrene Besatzungsmitglieder zu begleiten. Kenntnis der Unternehmens- oder Bordvorschriften. Fähigkeit zur Einhaltung der Unternehmens- oder Bordvorschriften. 2. zu guten sozialen Beziehungen an Bord beizutragen und mit anderen zusammenzuarbeiten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der kulturellen Vielfalt. Fähigkeit, verschiedene kulturelle Standards, Werte und Gepflogenheiten zu akzeptieren. Fähigkeit, im Team zu arbeiten und zu leben. Fähigkeit, an Teambesprechungen teilzunehmen und die zugewiesenen Aufgaben auszuführen. Wissen um die Bedeutung von Respekt bei Teamarbeit. Fähigkeit, geschlechtsbezogene und kulturelle Unterschiede zu respektieren und diesbezügliche Probleme, einschließlich Mobbing und (sexuelle) Belästigung, zu melden. 3. soziale Verantwortung zu übernehmen, Beschäftigungsbedingungen, individuelle Rechte und Pflichten zu akzeptieren; sich der Gefahren des Missbrauchs von Alkohol und Drogen bewusst zu sein und auf Fehlverhalten und Gefahren angemessen zu reagieren; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Fehlverhalten und mögliche Gefahren zu erkennen. Fähigkeit, auf Fehlverhalten und mögliche Gefahren proaktiv zu reagieren. Fähigkeit, eigenständig entsprechend den Anweisungen zu arbeiten. Kenntnis der Rechte und Pflichten der einzelnen Arbeitnehmer. Kenntnis der Gefahren des Alkohol- und Drogenkonsums im Arbeits- und sozialen Umfeld (Kenntnis der Polizeivorschriften zur Toxikologie). Fähigkeit, Gefahren für den sicheren Fahrzeugbetrieb im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen zu erkennen. 4. einfache Mahlzeiten zu planen, dafür einzukaufen und diese zuzubereiten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Möglichkeiten der Nahrungsmittelbeschaffung und der Grundsätze gesunder Ernährung. Fähigkeit, einfache Mahlzeiten unter Einhaltung der Hygienevorschriften zuzubereiten. Stand: 07. Dezember 2021
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Alkohol ? Binnenschifffahrt ? Toxikologie ? Erwerbstätige Bevölkerung ? Datenerhebung ? Soziale Aspekte ? Schifffahrt ? Soziale Umwelt ?
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2021-12-07
Time ranges: 2021-12-07 - 2021-12-07
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