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Anlage 8 - Bezeichnung der Wasserstraße

Description: Anlage 8 - Bezeichnung der Wasserstraße I. Allgemeines 1. Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden nicht durchgehend gesetzt. Ein schwimmendes Schifffahrtszeichen wird etwa 5 m außerhalb der zu bezeichnenden Begrenzungen verankert. Eine Buhne oder ein Parallelwerk kann durch ein schwimmendes oder festes Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Dieses ist im Allgemeinen vor, zwischen oder auf dem Buhnenkopf und Parallelwerk angebracht. Von einem Schifffahrtszeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen. Ein Schifffahrtszeichen kann mit Taktfeuer ergänzt werden. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde kann es zur Beeinträchtigung eines Schifffahrtszeichens kommen; eine Tonne kann versenkt oder abgetrieben werden, ein Feuer kann durch äußere Einwirkungen zum Erlöschen kommen. Bei Hochwasser oder Eisgang kann die Betonnung vorübergehend eingezogen werden. Den Schifffahrttreibenden obliegt es, bei der Benutzung der Schifffahrtszeichen diese Risiken zu beachten. 2. Begriffe Feuer: Licht mit Kennung, das der Befeuerung dient. Festfeuer: Ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe. Taktfeuer: Ein in kennzeichnendem Rhythmus aufleuchtendes Feuer mit regelmäßiger Wiederkehr. Es werden verwendet: ununterbrochenes Feuer mit Einzelunterbrechung: Ubr. oder mit Gruppen von Unterbrechungen Beispiel: 2 Unterbrechungen: Ubr. (2) Gleichtaktfeuer: Glt. Blitzfeuer mit Einzelblitzen: Blz oder mit Gruppen von 2 Blitzen: Blz. (2) oder mit Gruppen von 2 + 1 Blitzen: Blz. (2 + 1) Funkelfeuer mit dauerndem Funkel: Fkl. oder mit Gruppen von Funkeln Beispiel: 3 Funkel: Fkl. (3) Beispiel: 9 Funkel: Fkl. (9) oder mit Gruppen von Funkeln und 1 Blink Beispiel: 6 Funkel + 1 Blink: Fkl. (6) + Blk. Schnelles Funkelfeuer mit dauerndem schnellen Funkel: SFkl. oder mit Gruppen von schnellen Funkeln Beispiel: 3 schnelle Funkel: SFkl. (3) Beispiel: 9 schnelle Funkel: SFkl. (9) oder mit Gruppen von schnellen Funkeln und 1 Blink Beispiel: 6 schnelle Funkel + 1 Blink: SFkl. (6) + Bkl. Ein Funkelfeuer wird mit 60 Lichterscheinungen/Minute und ein schnelles Funkelfeuer mit 100 bis 120 Lichterscheinungen/Minute ausgesendet. Ein Blink wird als Lichterscheinung von mehr als zwei Sekunden Dauer sichtbar. Ein Feuer mit Einzelunterbrechung oder Einzelblitzen und mit Gruppen von drei Unterbrechungen oder drei Blitzen wird als Feuer mit ungerader Kennung bezeichnet. Ein Feuer mit Gruppen von zwei und vier Unterbrechungen oder Blitzen wird als Feuer mit gerader Kennung bezeichnet. II. Bezeichnung der Fahrrinne 1. Rechte Seite Bild 1 Farbe: rot Form: Stumpftonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere) Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer 2. Linke Seite Bild 2 Farbe: grün Form: Spitztonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere) Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer 3. Spaltung Bild 3 Farbe: rot-grün waagerecht gestreift Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne Toppzeichen (wenn vorhanden): rot-grün waagerecht gestreifter Ball (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt. Erforderlichenfalls zeigt ein rotes zylinderförmiges oder ein grünes kegelförmiges Toppzeichen über dem Zeichen für die Fahrrinnenspaltung an, an welcher Seite die Vorbeifahrt erfolgen soll. 4. Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt 4.1 Rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne Bild 4a Farbe: rot mit einem grünen waagerechten Streifen Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere) Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): rotes Blitzfeuer: Blz. (2 + 1) 4.2 Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne Bild 4b Farbe: grün mit einem roten waagerechten Streifen Form: Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere) Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): grünes Blitzfeuer: Blz. (2 + 1) Die Positionen rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne und linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne werden mit den Zeichen nach Bild 1 und Bild 2 bezeichnet. 5. Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3 (Beispiel): Bild 4c III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie eines Hindernisses in oder an der Wasserstraße A. Feste Zeichen 1. Rechte Seite Bild 5 Farbe: rot Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer 2. Linke Seite Bild 6 Farbe: grün Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer 3. Spaltung Bild 7 Farbe: rot-grün Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: roter Kegel - Spitze unten - über grünem Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor) Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt. 4. Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt Im Bereich einer Abzweigung, Einmündung und Hafeneinfahrt kann für jede Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schifffahrtszeichen gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als Bergfahrt. B. Schwimmende Zeichen (nur zur Bezeichnung eines Hindernisses) 1. Rechte Seite Bild 8 Farbe: rot-weiß waagerecht gestreift Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere), in der Regel jeweils mit Radarreflektor Toppzeichen (wenn vorhanden): roter Zylinder Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer 2. Linke Seite Bild 9 Farbe: grün-weiß waagerecht gestreift Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere), in der Regel jeweils mit Radarreflektor Toppzeichen (wenn vorhanden): grüner Kegel - Spitze oben - Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer (in der Regel mit Radarreflektor) C. Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 mit A.4 (Beispiel) Bild 10 IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses in der Wasserstraße 1. Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen bei Nacht bei Tag gesperrte Seite gesperrte Seite ein rotes Festfeuer Verbotszeichen A.1 freie Seite freie Seite zwei grüne Festfeuer übereinander Hinweiszeichen E.1 Bild 11 bei Nacht bei Tag Beispiele: Bild 12 2. Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen (Wellenschlag vermeiden) bei Nacht bei Tag gesperrte Seite gesperrte Seite ein rotes Festfeuer eine rote Flagge oder Tafel freie Seite freie Seite ein rotes Festfeuer über einem weißen Festfeuer eine rote Flagge oder Tafel über einer weißen Flagge oder Tafel Bild 13 bei Nacht bei Tag Beispiele: Bild 14 V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschifffahrt (falls erforderlich) A. Bezeichnung eines Radarzieles 1. Bild 15 Farbe: gelb Form: Tonne mit Toppzeichen als Radarreflektor; Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen als Radarreflektor jeweils z. B. oberhalb oder unterhalb eines Brückenpfeilers ausgelegt 2. Stange mit Radarreflektor (oberhalb und unterhalb eines Brückenpfeilers) Bild 16 B. Bezeichnung einer Freileitung 1. Radarreflektoren an Freileitung befestigt (ergeben im Radarbild eine Punktreihe zur Identifizierung der Freileitung) Bild 17 2. Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt (ergeben im Radarbild je zwei nebeneinander liegende Punkte zur Identifizierung der Freileitung) Bild 18 VI. Bezeichnung der Lage der Fahrrinne zum Ufer sowie des Übergangs der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer A. Lage der Fahrrinne zum Ufer 1. Rechte Seite Farbe: rot/weiß Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: rote quadratische Tafel mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren Rand oder roter quadratischer Lattenrahmen Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer Bild 19 2. Linke Seite Farbe: grün/weiß Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: auf der Spitze stehende quadratische Tafel, obere Hälfte grün, untere Hälfte weiß oder grüner quadratischer auf der Spitze stehender Lattenrahmen Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer Bild 20 3. Zusammenspiel der Bilder 19 und 20 (Beispiel) Bild 21 B. Übergang der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer 1. Rechte Seite Farbe: gelb/schwarz Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: gelbe quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen oder gelbes stehendes Lattenkreuz Bild 22 2. Linke Seite Farbe: gelb/schwarz Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: gelbe auf der Spitze stehende quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen oder gelbes liegendes Lattenkreuz Bild 23 3. Zusammenspiel der Bilder 22 und 23 (Beispiele) 3.1 Bezeichnung durch Einzelbaken Bild 24 Feuer (wenn vorhanden): linke Seite: gelbes Taktfeuer mit ungerader Kennung rechte Seite: gelbes Taktfeuer mit gerader Kennung 3.2 Bezeichnung durch Richtbaken Bild 25 Ein Richtbakenpaar besteht aus Ober- und Unterbake. Sie bezeichnen in Deckpeilung die Richtung des Überganges. Die Oberbake steht vom Schiff aus gesehen hinter der Unterbake und ist höher als diese. Feuer (wenn vorhanden): beide Seiten Unterfeuer: gelbes Gleichtaktfeuer Oberfeuer: gleichgängig mit Unterfeuer oder gelbes Festfeuer VII. Zusätzliche Bezeichnung für einen See und eine seeartige Erweiterung A. Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses 1. Kardinalzeichen Eine allgemeine Gefahrenstelle (z. B. Untiefe, Wrack, Buhne und sonstiges Schifffahrtshindernis) ist in der Regel mit einem oder mehreren Kardinalzeichen bezeichnet, die für die verschiedenen Quadranten den Bezug zur Lage der Gefahrenstelle angeben. 1.1 Definition der Quadranten und Kardinalzeichen Die vier Quadranten (Nord, Ost, Süd und West) werden durch die vom Bezugspunkt ausgehenden Richtungen NW - NO , NO- SO , SO- SW und SW-NW begrenzt. Ein Kardinalzeichen wird nach dem Quadranten benannt, in dem es liegt. Der Name des Kardinalzeichens sagt aus, dass an der Seite des Zeichens vorbeigefahren werden soll, nach der es benannt ist. Bild 26 1.2 Beschreibung der Kardinalzeichen Nord-Kardinalzeichen Farbe: schwarz über gelb Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen oben - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. Bild 26a Ost-Kardinalzeichen Farbe: schwarz mit einem breiten gelben waagerechten Streifen Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen voneinander - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (3) oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (3) Bild 26b Süd-Kardinalzeichen Farbe: gelb über schwarz Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei scharze Kegel übereinander - Spitzen unten - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer Fkl. (6) + Blk. oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (6) + Blk. Bild 26c West-Kardinalzeichen Farbe: gelb mit einem breiten schwarzen waagerechten Streifen Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Kegel übereinander - Spitzen zueinander - Feuer (wenn vorhanden): weißes Funkelfeuer (Fkl. (9) oder weißes Schnelles Funkelfeuer SFkl. (9) Bild 26d 2. Einzelgefahrzeichen Ein Einzelgefahrzeichen wird errichtet oder ausgelegt über einer Einzelgefahr. Die Gefahrenstelle kann an allen Seiten passiert werden. Farbe: schwarz mit einem oder mehreren breiten roten waagerechten Streifen Form: Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen Toppzeichen: zwei schwarze Bälle übereinander Feuer (wenn vorhanden): weißes Blitzfeuer Blz. (2) Bild 27 B. Bezeichnung der Mitte eines Fahrwassers, einer Fahrwasserstrecke, einer Ansteuerung sowie einer Fahrwassereinfahrt 1. Mittefahrwasserzeichen An beiden Seiten des Mittefahrwasserzeichens ist eine der zugelassenen Abladetiefe entsprechende Wassertiefe vorhanden. Farbe: rot-weiß senkrecht gestreift Form: Tonne mit Toppzeichen (in der Regel als Radarreflektor) Toppzeichen: roter Ball Feuer (wenn vorhanden): weißes Taktfeuer: Ubr., Glt. oder Blz. Bild 28 2. Zusätzliche Bezeichnung einer Fahrwasserstrecke und einer Ansteuerung Ein Leitfeuer ist ein Einzelfeuer, das durch Sektoren verschiedener Farbe und Kennung im Allgemeinen ein Fahrwasser, eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnet. Die Fahrwasserstrecke ist identisch mit dem weißen Sektor des Leitfeuers. Feuer: weißes Taktfeuer: Ubr. oder Glt. mit Warnsektoren rot und grün Bild 29 3. Einfahrtzeichen Das Einfahrtzeichen dient der Kennzeichnung von Einfahrten von einem See oder einer seeartigen Erweiterung in einen verhältnismäßig engeren Wasserstraßenabschnitt. Farbe: weiß-schwarz gestreift oder schwarz-weiß gestreift Form: Stange mit Toppzeichen Toppzeichen: rechtes Ufer: Raute aus senkrechtem Lattenwerk; linkes Ufer: Raute aus waagerechtem Lattenwerk Feuer (wenn vorhanden): rechtes Ufer: rotes Taktfeuer; linkes Ufer: grünes Taktfeuer rechtes Ufer Bild 30 linkes Ufer Bild 31 4. Zusammenspiel der Bilder 26 bis 31 und Bild 34 (Beispiel) Bild 32 VIII. Bezeichnung einer besonderen Wasserfläche 1. Tonnen für eine gesperrte Wasserfläche Gelbe Stumpftonnen (Bild 33) oder gelbe Tonnen (Bild 34) mit oder ohne Radarreflektoren oder mit oder ohne Toppzeichen kennzeichnen eine gesperrte Wasserfläche. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden. Bild 33 Bild 34 2. Tonnen für sonstige Zwecke Weiße Tonnen können zu anderen als den vorgenannten Zwecken verwendet werden. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden. Bild 35 Stand: 01. Februar 2012

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Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Freileitung ? Ufer ? Wasserstraße ? Blitz ? Hochwasser ? Ufersicherung ? Hafen ? Wertstoffbehälter ? Buhne ? Schiff ?

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Language: Deutsch

Modified: 2012-02-01

Time ranges: 2012-02-01 - 2012-02-01

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