Description: § 9 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass die vorgeschriebene Besatzung an Bord ist, entgegen § 8 Absatz 1 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass das Sicherheitspersonal an Bord verfügbar ist oder der Kontrollgang durchgeführt wird, entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 1 den Einsatz eines Mitglieds der Besatzung anordnet oder zulässt, entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 2 eine dort genannte Beteiligung eines Mitglieds der Besatzung anordnet oder zulässt, entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 3 eine Einsatzzeit anordnet oder zulässt oder eine Fahrt nicht einstellt, entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 4 anordnet oder zulässt, dass ein Mitglied der Besatzung eingesetzt wird, entgegen § 8 Absatz 2 Nummer 5 den Wechsel einer Betriebsform anordnet oder zulässt, entgegen § 8 Absatz 3 die Führung eines Fahrzeugs anordnet oder zulässt, entgegen § 8 Absatz 4 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass eine Risikominderungsmaßnahme oder Beschränkung eingehalten wird, entgegen § 8 Absatz 4 Nummer 2 oder 10 nicht dafür sorgt, dass eine Eintragung vorgenommen wird, entgegen § 8 Absatz 4 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass das Befähigungszeugnis vorgelegt wird, (aufgehoben), entgegen § 8 Absatz 4 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass ein Bordbuch geführt wird, entgegen § 8 Absatz 4 Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass ein Bordbuch oder eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens sechs Monate aufbewahrt wird, entgegen § 8 Absatz 4 Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Bescheinigung an Bord mitgeführt oder vorgewiesen wird, entgegen § 8 Absatz 4 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass dem Bordbuch eine Unterlage beiliegt, entgegen § 8 Absatz 5 ein Fahrzeug führt oder entgegen § 8 Absatz 6 seine Befähigung nicht nachweisen kann. Stand: 01. Dezember 2023
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Ordnungswidrigkeit ? Risikominderung ? Unternehmensform ?
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2023-12-01
Time ranges: 2023-12-01 - 2023-12-01
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