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Anlage 5 - Anforderungen an Schulungsräume und medizinische Ausstattung zur Durchführung medizinischer Wiederholungslehrgänge

Description: Anlage 5 - Anforderungen an Schulungsräume und medizinische Ausstattung zur Durchführung medizinischer Wiederholungslehrgänge (zu § 16 Absatz 1 Nummer 4) 1. Raumausstattung Inhalte Großer Lehrgang nach § 15 Absatz 1 (40 Unterrichtsstunden) Kleiner Lehrgang nach § 15 Absatz 2 (16 Unterrichtsstunden) Die Unterrichtsräume müssen von der Art, Größe und Ausstattung her so geeignet sein, dass die Vermittlung der Lehrinhalte als theoretischer und praktischer Unterricht für eine Teilnehmerzahl von maximal 18 Personen und Gruppenunterricht bis maximal sechs Personen gewährleistet ist. X X 2. Anatomische Modelle Inhalte Großer Lehrgang nach § 15 Absatz 1 (40 Unterrichtsstunden) Kleiner Lehrgang nach § 15 Absatz 2 (16 Unterrichtsstunden) Skelett (Originalgröße) X Schädelmodell, 3-teilig X Lendenwirbel, mindestens drei Wirbel X Zerlegbarer Torso, mindestens zwölf Teile X 3. Medizinische Simulatoren Inhalte Großer Lehrgang nach § 15 Absatz 1 (40 Unterrichtsstunden) Kleiner Lehrgang nach § 15 Absatz 2 (16 Unterrichtsstunden) AED -Trainingssystem einem Halbautomatischem Defibrillator entsprechend mit EKG -Anzeige X Herz-, Lungenwiederbelebungs- (Reanimations-) Trainingspuppe X Katheterisierungs-Simulator transurethrale Katheterisierung beim Mann X Naht-Arm-Trainer oder Naht-Bein-Trainer X Trainingsarm für intravenöse Injektionen und Infusion X 4. Lehr- und Übungsmaterial a. Artikel zur Untersuchung Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen. Verzeichnis A und B Verzeichnis C Mundspatel X Thermometer (32 - 43 Grad Celsius) X Schutzhüllen für Thermometer X Teststreifen zur Urinuntersuchung auf Zucker, Eiweiß, Blut X Stethoskop X Blutdruckmessgerät X Testset zur Herzinfarkt-Diagnostik X Taschenlampe X b. Instrumente und Hilfsmittel Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen. Verzeichnis A und B Verzeichnis C Einmalspritzen 2 ml , 5 ml, 10 ml X Einmalkanüle X Kanülenabwurfbehälter X Tupfer zur Hautdesinfektion X Handwaschbürste X Einmalrasierer X Alle für die chirurgische Versorgung von Wunden, kleine chirurgische Eingriffe sowie das Anlegen von Verbänden erforderlichen chirurgischen Instrumente X Chirurgisches Nahtmaterial X Einmal-Operationshandschuhe steril verpackt X X Einmal-Lochtuch X c. Mittel zur Krankenpflege Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen. Verzeichnis A und B Verzeichnis C Einmal-Kunststoff-Katheder X Urinbeutel X Kanüle zur Blasenpunktion X Einmal-Nierenschale X d. Desinfektionsmittel Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen. Verzeichnis A und B Verzeichnis C Mittel zur Haut- und Händedesinfektion X X e. Rettungsmittel Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen. Verzeichnis A und B Verzeichnis C Krankentrage X Vakuummatratze X f. Verschiedene Artikel Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen. Verzeichnis A und B Verzeichnis C O 2 -Sauerstoffgerät X Guedel-Tubus X X Wendl-Tubus X Beatmungsbeutel mit Sauerstoffreservoir X X Maske für Beatmungsbeutel X X Gerät zur Absaugung X X Stauschlauch X g. Verbandmaterial, Schienen Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen. Verzeichnis A und B Verzeichnis C Zur Durchführung der praktischen Übungen geeignetes Verbandmaterial und Schienen X X h. Rechtsvorschriften, Formulare und Anleitungen Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen. Verzeichnis A und B Verzeichnis C Die von der BG Verkehr (seeärztlicher Dienst) herausgegebene medizinische Anleitung, neueste Ausgabe X X " Medical First Aid Guide ", MFAG , neueste Ausgabe X X Betäubungsmittelbuch X Bekanntmachung des Stands der medizinischen Erkenntnisse durch das BMVI gemäß § 108 Absatz 2 des Seearbeitsgesetzes X X Auszüge aus dem STCW -Übereinkommen in der jeweils gültigen aktuellen Fassung (Abschnitt A VI/4, Absätze 4 bis 6, Tabelle A-VI/4-2) X Auszüge aus dem Seearbeitsübereinkommen (Regel 4.1) X Maritime-Medizin-Verordnung X X Die durch den "Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt" vorgeschriebenen medizinischen Berichts- und Dokumentationsformulare (§ 107 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Seearbeitsgesetzes) X X Stand: 21. August 2014

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Desinfektionsmittel ? Zucker ? Knochen ? Urinuntersuchung ? Blut ? Seeschifffahrt ? Verkehr ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2014-08-21

Time ranges: 2014-08-21 - 2014-08-21

Status

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