Description: 2. Auftrieb, Stabilität und Unterteilung 2.1 Allgemeines Die Regeln 2.1.6 und 2.1.7 des HSC -Code sind nicht anzuwenden. 2.2 Süllhöhen und Verschlüsse Die Regeln 2.2.1.2, 2.2.2.6, 2.2.2.7 und 2.2.5 des HSC-Code sind nicht anzuwenden. Die Wetterdichtigkeit im Sinne von Regel 2.2.7 HSC-Code gilt als erfüllt, wenn die betrachteten Verschlusseinrichtungen die Anforderungen der DIN ISO 12216 erfüllen. Alle Öffnungen sind in einem Verschlussplan zu dokumentieren. 2.3 Intaktstabilität 2.3.1 Regel 2.3 des HSC-Code ist in Verbindung mit den Vorgaben der Regeln 2.10 bis 2.11 des HSC-Code anzuwenden. 2.3.2 Die Regeln 2.4, 2.5 und 2.12 bis 2.14 des HSC-Code sind nicht anzuwenden. 2.3.3 Wenn permanenter Ballast verwendet wird, ist Regel 3.2 des Codes über Intaktstabilität anzuwenden. 2.4 Leckstabilität Die Regeln 2.6.7 bis 2.6.12 des HSC-Code sind nicht anzuwenden. Die in Regel 2.13 des HSC-Code festgelegten Anforderungen an die Hebelarmkurve sind nur für folgende Leckfälle anzuwenden: Seitenlecks mit 1-Abteilungsstatus: Lecklänge 0,375 ∙ ∇ 1/3 , Eindringtiefe 0,2 ∙ ∇ 1/3 , volle vertikale Höhe des Schiffes; Bodenlecks mit 1-Abteilungsstatus: Lecklänge 0,375 ∙ ∇ 1/3 , Eindringtiefe normal zur Außenhaut 00,2 ∙ ∇ 1/3 , Breite des Lecks 0,2 ∙ ∇ 1/3 ; Kollisionsleckfälle: Lecklänge 0,2 ∙ ∇ 1/3 gemessen ab dem vordersten bzw. hintersten Punkt des Rumpfes, gesamte Schiffsbreite und -höhe. Sollte der Abstand zweier benachbarter Schotten kleiner sein als die zugehörige Mindestlecklänge, so muss eines der beiden Schotten als beschädigt angenommen werden (2-Abteilungsstatus). 2.5 Krängungsversuch und Stabilitätsunterlagen 2.5.1 Der Krängungsversuch ist nach den Vorgaben des Code über Intaktstabilität durchzuführen. 2.5.2 Die nach Regel 2.7 des HSC-Code zu erstellenden Stabilitätsunterlagen müssen durch eine anerkannte Organisation geprüft, mit einem Prüfvermerk versehen und der Berufsgenossenschaft zur Genehmigung vorgelegt werden. Abweichend von Regel 2.14.2 des HSC-Code betragen die Toleranzen einer möglichen Gewichtsrechnung 4 % bezogen auf das Leerschiffsgewicht und 2 % bezogen auf den Längenschwerpunkt. 2.5.3 Regel 2.8 des HSC-Code ist nicht anzuwenden. Stand: 30. November 2024
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2024-11-30
Time ranges: 2024-11-30 - 2024-11-30
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