Description: 5. Kurs- und Steuereinrichtungen 5.1 Abweichend von Regel 5.2.2 des HSC -Code kann bei zwei gegenläufig steuerbaren Propellern oder einem Propeller in Kombination mit einem Bugstrahlruder auf den Einbau eines Hilfsrudersystems verzichtet werden, wenn im Versuch nachgewiesen werden kann, dass unter ungünstigsten Umständen das Schiff noch sicher manövriert werden kann. Der Versuch muss im Beisein eines Besichtigers der Berufsgenossenschaft oder einer anerkannten Organisation erfolgen. 5.2 Eine Fehlermöglichkeits- und Einfluss-Analyse ( FMEA ) nach Regel 5.2.5 des HSC-Code ist nicht erforderlich. 5.3 Die Regeln 2 und 3 der Anlage 9 des HSC-Code sind nicht anzuwenden. 5.4 Regel 5.4.3 des HSC-Code ist nicht anzuwenden. Stand: 30. November 2024
Text { text_type: Editorial, }
Origins: /Bund/GDWS/ELWIS
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2024-11-30
Time ranges: 2024-11-30 - 2024-11-30
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