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2. Grundsätzliche Sicherheitsanforderungen

Description: 2. Grundsätzliche Sicherheitsanforderungen 2.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Vorschriften müssen Kleinfahrzeuge in ihrer Gesamtheit den für den Verwendungszweck maßgeblichen Klassifikationsregeln einer anerkannten Organisation oder den Anforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/ EU nach der für das beantragte Fahrtgebiet maßgeblichen Entwurfskategorie entsprechen. Im Fall der Regel 2.1 Buchstabe b findet Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU entsprechende Anwendung. 2.2 Kleinfahrzeuge, die zur gewerbsmäßigen Fahrgastbeförderung eingesetzt werden, müssen für das Vorliegen der Regel 2.1 Buchstabe b den Anforderrungen mindestens der Entwurfskategorie "B" nach Anhang I der Richtlinie 2013/53/EU entsprechen. Stand: 30. November 2024

Types:
Text(
    Editorial,
)

Origins: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Sicherheitsvorschrift ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2024-11-30

Time ranges: 2024-11-30 - 2024-11-30

Status

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