Description: 1. Anwendungsbereich 1.1 Dieser Teil gilt für: Frachtschiffe und Fahrgastschiffe in der Inlandfahrt unabhängig von der Länge; Frachtschiffe und Fahrtgastschiffe in der Auslandfahrt, soweit das Freibord-Übereinkommen keine Anwendung findet. 1.2 Dieser Teil gilt nicht für: Schiffe der Bundeswehr und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger; Binnenschiffe mit einer technischen Zulassung für Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 ( BGBl. I Seite 1398) in der jeweils geltenden Fassung im Verkehr auf den Wasserstraßen; Sportboote im Sinne der See-Sportbootverordnung; Kleinfahrzeuge Traditionsschiffe, die Teil 3 unterliegen; Fischereifahrzeuge. Stand: 30. November 2024
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Wasserstraße ? Fischereifahrzeug ? Frachtschiff ? Sportboot ? Technische Zulassung ? Binnenschiff ? Passagierschiff ? Schiff ? Verkehr ?
License: other-open
Language: Deutsch
Modified: 2024-11-30
Time ranges: 2024-11-30 - 2024-11-30
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