API src

Anlage 4 Anlagen BinSchSportbootVermV - Charterbescheinigung und Einweisung

Description: Anlage 4 (zu § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 3 Buchstabe b) Charterbescheinigung und Einweisung I. Allgemeines Die Charterbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten. Sie bewirkt als amtlich anerkannte Bescheinigung über die Befähigung lediglich, dass das Führen eines gemieteten Sportbootes auch ohne vorgeschriebenes Be- fähigungszeugnis zugelassen ist, wenn und solange die Beschränkungen, unter denen sie ausgestellt ist, eingehalten werden. II. Charterbescheinigung Diese Charterbescheinigung ist nach erfolgter Einweisung (Abschnitt III) gültig 1. für Frau Herrn ................................................................................................................................ (Vor- und Familienname) ausgewiesen durch:Personalausweis Reisepass Kfz-Führerschein:ja Nr. ........................................................ nein Staatsangehörigkeit: ........................................................................................................ 2. zum Führen des vermieteten Sportbootes mit dem Kennzeichen: auf der Binnenschifffahrtsstraße: ……………………………................................................................................................... von ................................................................................................................................... bis .................................................................................................................................... vom ................................................. bis ...................................................................... 3. mit folgenden Beschränkungen: Fahrverbot bei Nacht und unsichtigem Wetter. Zusätzliche Beschränkungen für die unter Nummer 2 eingetragenen Binnenschiff- fahrtsstraßen sind nach Maßgabe der ausgehändigten Anlage 5 der Binnenschiff- fahrt-Sportbootvermietungsverordnung vom 18. April 2000 (BGBl. I S. 572), die zu- letzt durch die Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 888) geändert worden ist, zu beachten. Unternehmen: ................................................................................................................................................ (Ort und Datum der Ausstellung, Unterschrift) -2- III. Einweisung Die Einweisung muss eine Person durchführen, die mindestens Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen ist und über besondere Kenntnisse des Fahrtge- bietes verfügt. Ihre Dauer beträgt in Abhängigkeit von Fahrtgebiet und Vorkennt- nissen des Einzuweisenden mindestens drei Stunden. A. Wasserstraßenbezogenes Verkehrsverhalten 1. Theoretischer Teil 1.1 Verantwortlichkeit des Sportbootführers 1.2 Fahrtgebiet und seine Besonderheiten, z. B. geschützte Wehre bei hohen Was- serständen 1.3 Verkehrsregeln 1.3.1 Allgemeine Vorschriften 1.3.2 Regeln für Kleinfahrzeuge untereinander und gegenüber anderen Fahr- zeugen, insbesondere Rücksichtnahme auf muskelbetriebene Fahrzeuge 1.4 Bezeichnung 1.4.1 Verkehrszeichen 1.4.2 Betonnung (Kardinalzeichen, soweit erforderlich) 1.4.3 Bezeichnung von Brückendurchfahrten 1.4.4 Signallichter zur Schleuseneinfahrt und -ausfahrt (soweit erforderlich) 1.4.5 Schallzeichen 1.5 Verhalten beim Begegnen, insbesondere an Engstellen, Brücken, Einmündun- gen, Ausfahrten 1.6 Verhalten an Liegestellen und Ankerplätzen 1.7 Vermeidung von Sog und Wellenschlag 1.8 Verhalten beim Schleusen, Besonderheiten bei Selbstbedienungsschleusen (soweit erforderlich) 1.9 Umweltgerechtes Verhalten und insbesondere seine Bedeutung im Fahrtgebiet 1.9.1 „Goldene Regeln“ 1.9.2 umweltgerechte Bedienung des Fahrzeugs und seiner Einrichtungen 1.10 Zuständige Behörden 2. Praktischer Teil 2.1 Motor starten und stoppen 2.2 An- und Ablegen 2.3 Vorwärtsfahrt, Rückwärtsfahrt und Aufstoppen 2.4 Festmachen, Ankern 2.5 Wenden auf engem Raum 2.6 Mann-über-Bord-Manöver 2.7 Verhalten bei 2.7.1 Begegnungen 2.7.2 Grundberührungen 2.7.3 Ausfall der Maschinenanlage 2.7.4 Motorbrand 2.7.5 Manövrierunfähigkeit 2.7.6 Schleusungen 2.8 Anlegen von Rettungswesten -3- B. Fahrzeug 1. Steuerstand 1.1 Alle Schalter und Instrumente erläutern 1.2 Funktionsweise von Start- und Steuereinrichtungen 1.3 Erklärung der notwendigen täglichen Kontrollmaßnahmen 1.4 Lenzpumpe erläutern 1.5 Zugang zu Schiffsschraube und Stopfbuchse erläutern 2. Oberdeck 2.1 Maschine, Heizung, Auspuff 2.2 Gefährlichkeit der drehenden Schiffsschraube 2.3 Anker 2.4 Einfüllstutzen für Kraftstoff und Trinkwasser, Fäkalienabsaugung 2.5 Rettungsmittel, Bootshaken, Laufbrett, Fender, Festmacherleinen, Knoten 2.6 Anschluss für landseitige Stromversorgung 3. Innenbereich 3.1 Elektrische Einrichtungen 3.2 Gasbetriebene Einrichtungen 3.3 Bilgenkontrolle 3.4 Feuerlöscher 3.5 Wasserversorgung, -ablauf, Toilettenanlage IV. Erklärung Der Einweiser und der/die Sportbootführer bestätigen, dass alle angekreuzten Teile der Einweisung durchgeführt wurden. Unterschrift Einweiser Unterschrift(en) Sportbootführer

Types:

Origin: /Bund/GDWS/ELWIS

Tags: Binnenwasserstraße ? Kraftstoff ? Wehr ? Stromversorgung ? Schleuse ? Auspuff ? Elektromotor ? Nachtfahrverbot ? Sportboot ? Motor ? Trinkwasser ? Umweltbewusstes Verhalten ? Wasserversorgung ? Innenbereich ? Fahrzeug ? Heizung ? Ausstellung ?

License: other-open

Language: Deutsch

Modified: 2009-04-30

Time ranges: 2009-04-30 - 2009-04-30

Status

Quality score

Accessed 1 times.