Description: Nr. 69 Bekanntmachung einer Änderung des Fragen- und Antworten-Kataloges für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen Bonn, den 28. April 2023 WS 25/6262.9/2-9-1 Der Fragen- und Antworten-Katalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, Sonderband (B 8414) zu dem Verkehrsblatt vom 15. November 2011 – WS 25/6234.3/2-SBF – (VkBl. Seite 887), der zuletzt durch die Bekanntgabe der Änderung vom 25. April 2017 – WS 25/6262.9/2-9-1 – (VkBl. Seite 522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Frage 38. wird wie folgt geändert: a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst: „38. Wo finden Sie Informationen über umweltfreundliche Farben, Lacke und Antifouling-Beschichtungen für Ihr Boot?“ b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „a. Beim Umweltbundesamt.“ c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.“ d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. In der Sportbootführerscheinverordnung.“ e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. In der Sportbootvermietungsverordnung.“ 2. Die Frage 58. wird wie folgt geändert: a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst: „58. Welche Veröffentlichungen enthalten wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler, Empfehlungen zur Ausrüstung von Sportbooten sowie Hinweise zu umweltgerechtem Verhalten auf dem Wasser?“ b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „ a. Nautische Publikationen wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicher auf See“.“ c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Verordnung über die Sicherung der Seefahrt und nautische Publikationen wie „Sicher auf See“.“ d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. Nautische Publikation wie „Sicherheit auf dem Wasser“ und Internationales Signalbuch.“ e) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. Internationales Signalbuch und Verordnung über die Sicherung der Seefahrt.“ 3. Die Frage 59. wird wie folgt geändert: a) Die Fragestellung wird wie folgt gefasst: „59. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohne Fahrerlaubnis geführt werden?“ b) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „a. Die Antriebsleistung beträgt höchstens 7,5 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“ c) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Es darf immer ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.“ d) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. Bis zu einer Antriebsleistung von 11,03 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).“ c) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. Es darf nie ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.“ 4. Die Frage 73. wird wie folgt geändert: a) Die Antwortmöglichkeit a. wird wie folgt gefasst: „a. Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.“ b) Die Antwortmöglichkeit b. wird wie folgt gefasst: „b. Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.“ c) Die Antwortmöglichkeit c. wird wie folgt gefasst: „c. Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und mehr als 20 m Länge.“ d) Die Antwortmöglichkeit d. wird wie folgt gefasst: „d. Für Sportboote von weniger als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.“ 5. In Frage 78. wird die Fragestellung wie folgt gefasst: „78. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S 1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?“ 6. In Frage 79. wird die Fragestellung wie folgt gefasst: „79. Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf dem Rhein erfüllen, wenn die Nutzleistung der Antriebsmaschine mehr
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
Tags: Bonn ? Binnenwasserstraße ? Lack ? Rhein ? Elektromotor ? Verbrennungsmotor ? Sportboot ? Schiff ? Umweltbewusstes Verhalten ? Verkehr ?
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Language: Deutsch
Modified: 2023-08-01
Time ranges: 2023-08-01 - 2023-08-01
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