Description: 1 Der Binnenschifffahrtsweg Elbe Weser Informationen zum bremischen Teil des Binnenschifffahrtsweges Elbe Weser A. Allgemeines Der Elbe-Weser-Schifffahrtsweg verbindet die Elbe bei Otterndorf über den Hadelner Kanal, den Bederkesa-Geeste-Kanal und die Geeste mit der Weser bei Bremerhaven. Es ist ein Gewässer Erster Ordnung. Der Schifffahrtsweg verläuft von Otterndorf bis zur Schiffdorfer Stauschleuse auf niedersächsischem Gebiet von dort bis zur Weser auf bremischem Gebiet. Ab etwa 1 km westlich der Schiffdorfer Stauschleuse verläuft die Landesgrenze Bremen-Niedersachsen nach Osten parallel zum Nordufer der Geeste um an der Stauschleuse die Geeste zu queren. Daten des Schifffahrtsweges Gesamtlänge von Otterndorf bis Bremerhaven: 62,0 km Davon Verlauf auf bremischem Gebiet 8,7 km Maximale Schiffslänge 33,5 m Maimale Schiffsbreite 5,0 m Maximaler Tiefgang 1,5 m (Wassertiefe nicht garantiert, da schwankend bzw. tideabhängig) Maximale Fahrgeschwindigkeit 8 km/Std. Lichte Durchfahrtshöhe 2,7 m bei normalem Wasserstand 3 Schleusen: Otterndorf; Bederkesa-Lintig und Bremerhaven Betrieb und Unterhaltung • In Niedersachsen: Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Harsefelder Straße 2 21680 Stade Tel:. 04741/601-1 • Bremer Gebiet: bremenports GmbH & Co. KG Elbinger Platz 1 27570 Bremerhaven Tel.: 0471/309 01-0 B. Informationen zum bremischen Teil des Binnenschifffahrtsweges Elbe Weser 1. Rechtsvorschriften • Polizeiverordnung über den Verkehr auf dem Binnenschifffahrtsweg Elbe- Weser (für den Bereich des Landes Bremen) Danach gilt der Erste Teil der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung für diesen Bereich. Die Aufgaben der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde nach dieser Verordnung wurden dem Hansestadt Bremischen Hafenamt übertragen. Das HBH ist somit für den bremischen Teil der Geeste verkehrssicherungspflichtig. • HBH Verordnung über das Baden in den natürlichen fließenden Gewässern in Bremerhaven Erlaubt das Baden in der Geeste von der Landesgrenze bis 100 m vor dem Tidesperrwerk Stand Juni 2007 1 2 2. 2.1 Zuständigkeiten / Aufgabenwahrnehmung Hansestadt Bremisches Hafenamt: a) b) c) 2.2 a) b) c) d) e) 2.3 a) b) c) d) e) 3. • Verkehrssicherungspflichtig bis zur mittleren Tiden-Hochwasserlinie im Tidenbereich; sonst die Uferlinie bei normalen Wasserstand = - 0,60 m NN ¾ Hafenmeister vom Dienst: Tel.: 0471 596 13416 Wasserrechtliche Genehmigungen: Ausnahmegenehmigungen (max. Schiffsgröße, Tiefgänge) bremenports: Schließen des Sturmflutsperrwerkes / Hochwasserschutz Bedienung des Tidesperrwerkes und der Schleuse Tel.: 0471 / 21678 Brückenöffnungen oder –Drehungen Unterhalt der Schifffahrtssignale, Brückensignale und Pegellatten; Beseitigung von Fahrwasser-Hindernissen Unterhaltung der Uferböschung bis zur mittleren Tidenhochwasserlinie bzw. oberhalb des Tidesperrwerkes Unterhalt des südlichen Ufers Stadt Bremerhaven Unterhaltung der Kaimauern Unterhaltung der Uferböschung oberhalb der mittleren Tidenhochwasserlinie bzw. oberhalb des Tidesperrwerkes Unterhalt des Nordufers (Stadt bzw. Grundstückseigentümer) Einlaufbauwerke für Regenwasser Pumpwerke Die Geeste auf Bremer Gebiet: Distanzen Kanalkilometer 0 liegt beim Außentief des Hadelner-Kanals. o Sturmflutsperrwerk Kennedybrücke Bremerhaven o Achgelisbrücke o Brücke Grimsbystraße (Autobahnzubringer) o Brücke Stresemannstraße o Eisenbahnbrücke o Tidesperrwerk o Autobahnbrücke A27 o Schiffdorfer Stauschleuse > km 62 > km 60 > km 58,9 > km 57,9 > km 57,3 > km 57 > km 56 > km 53,8 4. Vorschriften für das Befahren des Schiffahrtsweges 4.1 Patentpflicht Der Schiffsführer muss ein gültiges Binnenschifferpatent oder ein Befähigungszeugnis der Gruppe A oder B haben. Keiner Befähigungsnachweise bedürfen die Führer von Fahrzeugen von weniger als 15 t Wasserverdrängung oder von weniger als 15 t Tragfähigkeit, soweit es sich nicht um Schlepper oder Fahrgastschiffe handelt. Der Führer eines Sportfahrzeuges muss mindestens den amtlichen Sportbootführerschein besitzen. 4.2 Abmessungen, Tiefgang Die Fahrzeuge dürfen höchstens 33,50 m lang und 5,00 m breit sein. Der höchstzulässige Tiefgang beträgt 1,50 m. Ausnahmen können zugelassen werden. Die Durchfahrt durch die Schleuse des Tidesperrwerks bei geöffneten Toren (Dockschleusung) kann von Fall zu Fall vom Hansestadt Bremischen Amt Bremerhaven - Hafenkapitän - gestattet werden. HBH Stand Juni 2007 2 3 Die Höhe der festen Teile der Fahrzeuge darf bei normalem Wasserstand (NN -0,60 m an den Pegeln der Schleuse Bederkesa) 2,8 m nicht überschreiten. Bei höheren Wasserständen muss die Höhe entsprechend verringert werden. Die Spitze der Masten aller Fahrzeuge darf nicht höher als 7,00 m über normalen Wasserstand (NN -0,60 m) liegen. Höhere Masten sind während der Fahrt zu legen. 4.3 Fahrgeschwindigkeit Fahrgastschiffe, Schlepper ohne Anhang, Sportfahrzeuge dürfen maximal 8 km/h. fahren. unbeladene Gütermotorschiffe sowie 4.4 Nachtschifffahrt Bei Nacht dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den Wasserweg und die Böschung durch Scheinwerfer ausreichend beleuchten können. 4.5 Begegnen und Überholen Diese Vorschriften gelten nur für den niedersächsischen Teil des Schifffahrtsweges! Unter Brücken sowie im Geeste-Bederkesa-Kanal außerhalb der bezeichneten Ausweichstellen ist das Begegnen verboten, wenn die sich passierenden Fahrzeuge beide jeweils mehr als 3,0 m breit sind. Während der Fahrt im Bederkesa-Geeste-Kanal haben alle über 3 m breiten Fahrzeuge am Bug die Flagge N (blau-weiß-kariert) zu setzen. 5. Das Fahrwasser (nautische Aspekte) Im Unterlauf der Geeste bis zum Tidesperrwerk ist die Geeste vom Tidenhub der Weser bzw. der Nordsee beeinflusst. Das tidebeeinflusste Geesteufer ist zum Teil mit Steinschüttung befestigt; im Unterlauf im verdichteten Stadtgebiet von Bremerhaven gibt es Kaimauern und Anleger für Sportboote und Fahrgastschiffe. Die Geeste soll sich naturnah und ökologisch entwickeln, weshalb auf Bremer Gebiet keine Unterhaltungs-Baggerungen vorgenommen werden. Sedimente werden durch den Zufluss des Oberwassers mit dem Ebbstrom zur Geestemündung transportiert. Dadurch ergibt sich eine gleichtief bleibende Fahrrinne. Die Flusssohle besteht aus feinkörnigem Sediment (tonig-schluffig). Dieses ist überschlickt. Im Bereich der urbanen Siedlungsflächen im Stadtgebiet von Bremerhaven erfolgte ein Rückbau von ehemaligen Werften und anderen Betrieben am Ufer nur zum Teil. Die bei Flut überspülten Bauwerksreste sind durch Pricken markiert. Die Standorte sind bei den nautischen Informationen angeführt. In den Böschungsbereichen gibt es zusätzlich Uferbefestigungen (Flechtmatten, Faschinen) die geringfügig über dem natürlichen Niveau der Böschung liegen. Der mittlere Tidenhub ist 3,81 m. Das mittlere Niedrigwasser ist NN –1,97 m Zwischen dem Tidesperrwerk und der Schleuse Lintig ist der normale Wasserstand NN -0,60 m 5.1 Informationen zur Schleuse „Tidesperrwerk“: Länge zwischen den Toren : 35,00 m Breite der Durchfahrt / Kammer : Bei Hochwasser : 5,17 m bei Niedrigwasser: 5,13 m Die Spundwand an der Südseite der Kammer ist geringfügig nach innen geneigt. Die volle Durchfahrtsbreite kann also nur bei hohem Wasserstand voll genutzt werden. Drempeltiefe : - 1,65 m SKN = - 4,20 m NN Höhe Unterkante Brücke : + 4,00 m NN Höhe Unterkante des Tores Unterstrom im geöffneten Zustand : + 4,00 m NN Höhe Unterkante des Tores Oberstrom im geöffneten Zustand : + 3,60 m NN HBH Stand Juni 2007 3
Types:
Origin: /Bund/GDWS/ELWIS
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Language: Deutsch
Modified: 2007-06-01
Time ranges: 2007-06-01 - 2007-06-01
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