Description: § 31 Grundsatz Ein Fahrzeug, auf dem entgeltlich oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßig Personen befördert werden (Fahrgäste), insbesondere in einem Linienverkehr oder gegen Einzelfahrscheine, muss den Anforderungen des Kapitels 19 ES-TRIN als Fahrgastschiff, des Kapitels 20 ES-TRIN als Segelfahrgastschiff, des Kapitels 24 ES-TRIN als Traditionsfahrzeug, des Anhangs II Kapitel 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit Kapitel 4, als Fähre, des Anhangs II Kapitel 5, auch in Verbindung mit Kapitel 6, als Barkasse oder des Anhangs II Kapitel 7 in Verbindung mit Kapitel 8 als Fahrgastboot entsprechen. Als Entgelt gelten auch wirtschaftliche Vorteile, die nur mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. § 8a der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung bleibt unberührt. Stand: 21. Oktober 2025
Text(
Editorial,
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Tags: Linienverkehr ? Passagierschiff ? Schiff ? Erwerbstätigkeit ?
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Language: Deutsch
Modified: 2025-10-21
Last harvest: 01.01.1970 00:00
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