API src

Einvernehmen zum Vorhaben "Erdwärmebohrung in Altensteig, Gemarkung Altensteig (Flurstück 1011/10)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/01-A#0184 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erdwärmebohrung in Altensteig, Gemarkung Altensteig Das Landratsamt Calw hat mit Schreiben vom 11.08.2021 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Erdwärmebohrung in Altensteig, Gemarkung Altensteig (Flurstück 1011/10) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 160 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Regierungspräsidium Freiburg Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Calw beigefügten fachbehördlichen Stellungnahme vom 08.07.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 195_00IG_K_g_MO. Weiterhin ist den Ausführungen des LGRB zu entnehmen, dass das Kristalline Grundgebirge im Vorhabenstandort ab ca. 480 m anstehe und durch die vorgesehene Bohrung oder die mit dieser Bohrung in Verbindung stehenden Maßnahmen die Kristallingesteinsformation nicht erheblich geschädigt werden würde, die für eine mögliche Endlagerung in Betrachtung kommen würde. Das LGRB gibt des Weiteren an, dass die geplante Bohrung voraussichtlich im permischen Kluftgrundwasserleiter ende und diese wasserleitenden Schichten selbst nicht als schützende überlagernde Gesteinsschichten betrachtet werden könnten. Zudem seien gemäß prognostischer Schichtenabfolge weder stratiforme Steinsalzformationen noch Salzformationen in steiler Lagerung am Vorhabenstandort vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des Landratsamtes Calw, des LGRB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 08.09.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text {
    text_type: OfficialFile,
}

Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Freiburg ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Kluftgrundwasserleiter ? Bergbau ? Geologie ? Rohstoff ? Tiefbohrung ? Gestein ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2021-09-08 - 2021-09-08

Status

Quality score

Accessed 1 times.