Description: Aktenzeichen: BASE21102/ 01-A#0428 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Illerkirchberg, Gemarkung Oberkirchberg Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Schreiben vom 14.01.2022 (Aktenzeichen: 32/692.41/XX) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für vier Geothermiebohrungen in Illerkirchberg, Gemarkung Oberkirchberg (Flurstück 63/6) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von 120 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (GD LGRB) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis beigefügten Stellungnahme vom 21.12.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiete mit den Kennungen 195_00IG_K_g_MO und 032_01IG_T_f_jmOPT befindet. Weiterhin könne das Vorhaben gemäß Stellungnahme des GD LGRB zugelassen werden, da am Vorhabenstandort die für eine Endlagerung grundsätzlich in Betracht kommende Tonsteinformation direkt vom Kluftgrundwasserleiter der Eisensandstein- Formation und die Kristallingesteinsformation direkt vom Kluftgrundwasserleiter der Muschelkalk-Randfazies überlagert werden würden. Die geplanten Bohrungen würden diese Formationen nicht, sondern in überwiegend grundwassergeringleitenden Schichten der Unteren Süßwassermolasse enden. Aufgrund der unmittelbaren Überlagerung des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches durch wasserleitende Schichten seien die darüber liegenden Gesteinseinheiten bzw. die wasserleitenden Schichten selbst nicht als schützende, überlagernde Gesteinseinheiten zu betrachten. Steinsalzformationen sind gemäß Stellungnahme am Vorhabenstandort nicht vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LGRB und des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 19.01.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Kluftgrundwasserleiter ? Bergbau ? Geologie ? Rohstoff ? Tiefbohrung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2022-01-19 - 2022-01-19
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