Description: Aktenzeichen: BASE21102/01 -A#0601 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erdwärmebohrungen in Loßburg, Gemarkung Sterneck Das Landratsamt Freudenstadt hat mit Schreiben vom 12.04.2022 (Aktenzeichen: 30.10/692.41/W2022064) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Erdwärmebohrungen in Loßburg, Gemarkung Sterneck (Flurstück 78/4) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 160 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (GD LGRB) kommt in seiner dem Schreiben dem Landratsamt Freudenstadt beigefügten fachbehördlichen Stellungnahme vom 21.03.2022 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege. Nach eigener Prüfung befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 195_00IG_K_g_MO. Anhand der Ausführungen des GD LGRB sei festzustellen, dass die vorgesehene Bohrung das kristalline Grundgebirge nicht erreiche, sondern im Kluftgrundwasserleiter der anstehenden Eck-Formation ende. Durch die vorgesehene Bohrung oder die mit dieser Bohrung in Verbindung stehenden Maßnahmen würden keine vorhandenen Gesteinsschichten erheblich geschädigt werden, die einen langfristigen Schutz darunterliegender, für die Endlagerung geeigneter Schichten bewirken könnten. Zudem seien gemäß der Ausführungen des GD LGRB keine Salzformationen am Vorhabenstandort vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des Landratsamtes Freudenstadt, des GD LGRB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.05.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Kluftgrundwasserleiter ? Bergbau ? Geologie ? Rohstoff ? Tiefbohrung ? Gestein ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2022-05-17 - 2022-05-17
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