Description: Aktenzeichen: BASE21102/01-A#1895 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erdwärmesondenanlage in Denkendorf, Gemarkung Denkendorf Das Landratsamt Esslingen hat mit Schreiben vom 08.02.2024 (Aktenzeichen: 421- 662.16:00013991) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für das Vorhaben „Erdwärmesondenanlage in Denkendorf, Gemarkung Denkendorf, Flurstücke 2614/1, 2614/2, 2614/3 und 2614/4“ ersucht. Dieses Vorhaben mit insgesamt 22 Bohrungen von jeweils 140 m Teufe wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Ausweislich der Darstellungen des gemäß § 13 Absatz 2 Satz 3 StandAG veröffentlichten Zwischenberichtes Teilgebiete befindet sich der Vorhabenstandort in dem nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG identifizierten Gebiet mit kristallinem Wirtsgestein und der Kennung „195_00IG_K_g_MO“, jedoch außerhalb von identifizierten Gebieten mit dem Wirtsgestein Steinsalz. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Esslingen beigefügten fachbehördlichen Stellungnahme vom 31.01.2024 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Das Vorhaben erreiche die Kristallingesteinsformation nicht und werde infolge deren unmittelbarer Überlagerung durch Kluftgrundwasserleiter keine Gesteinsschichten erheblich schädigen können, die einen langfristigen Schutz darunterliegender, für die Endlagerung geeigneter Schichten bewirken können oder die langfristig im Sinne einer zusätzlichen Barriere für das Endlager wirken können. Auf Grundlage der Ausführungen des Landratsamtes Esslingen und des LGRB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung des oben genannten Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 09.02.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Text { text_type: OfficialFile, }
Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Esslingen ? Freiburg ? Berlin ? Steinsalz ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Endlagerung ? Kluftgrundwasserleiter ? Bergbau ? Geologie ? Rohstoff ? Gestein ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2024-02-09 - 2024-02-09
Accessed 1 times.