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Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Biberach, Gemarkung Biberach (Flurstück 14)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/01-A#2089 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Biberach, Gemarkung Biberach Das Landratsamt Ortenaukreis hat mit Schreiben vom 13.06.2024 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Biberach, Gemarkung Biberach (Flurstück 14) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (GD LGRB) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Ortenaukreis beigefügten Stellungnahme vom 29.05.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 195_00IG_K_g_MO befindet. Weiterhin ist der Stellungnahme des GD LGRB zu entnehmen, dass das Vorhaben zugelassen werden könne, da in Biberach bereits mehrere 112 m bis 180 m tiefe Geothermiebohrungen abgeteuft worden seien. Diese lägen rund 600 m bis 900 m vom Vorhaben entfernt und würden wie die geplanten Bohrungen in Gneisen und Ganggraniten des Kristallinen Grundgebirges enden. Auf Grundlage der Ausführungen durch den GD LGRB und das Landratsamt Ortenaukreis sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.06.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Gneis ? Bergbau ? Geologie ? Rohstoff ? Tiefbohrung ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2024-06-17 - 2024-06-17

Status

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Accessed 1 times.