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Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in Titisee-Neustadt, Gemarkung Neustadt (Flurstück 556/6)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/01-A#2173 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Titisee-Neustadt, Gemarkung Neustadt Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Schreiben vom 06.08.2024 (Aktenzeichen: 430.3.11-2024/021835) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Titisee-Neustadt, Gemarkung Neustadt (Flurstück 556/6) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 118 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamts Breisgau- Hochschwarzwald beiliegenden Stellungnahme vom 19.07.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 195_00IG_K_g_MO befindet. Gemäß Stellungnahme des LGRB könne das Vorhaben zugelassen werden, da im engen räumlichen Zusammenhang bereits Geothermiebohrungen mit vergleichbaren Bohrteufen abgeteuft worden seien, die wie die geplanten Bohrungen ebenfalls in Gneisen der Feldberg-Migmatit-Formation des Kristallinen Grundgebirges enden würden. Auf Grundlage der Ausführungen des LGRB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 22.08.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag Aktenzeichen: BASE21102/01-A#2173

Types:
Text {
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Freiburg ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Gneis ? Bergbau ? Geologie ? Rohstoff ? Tiefbohrung ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2024-08-22 - 2024-08-22

Status

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Accessed 1 times.