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Einvernehmen "für den Hauptbetriebsplan für den „Grubenbetrieb des Werks Neuhoff-Ellers“ der K+S Minerals and Agriculture GmbH"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/07#0269 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Hauptbetriebsplan für den Grubenbetrieb des Werks Neuhof-Ellers der K+S Minerals and Agriculture GmbH Die Bergbehörde beim Regierungspräsidium Kassel hat mit Schreiben vom 20.10.2023 (Aktenzeichen RPKS - 34-76 d 740300/1-2020/77) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für den Hauptbetriebsplan für den „Grubenbetrieb des Werks Neuhoff-Ellers“ der K+S Minerals and Agriculture GmbH ersucht. Das Vorhaben sieht vor, die laufende Gewinnung fortzuführen und vorlaufend Erkundungsbohrungen aus dem Grubengebäude vorzunehmen. Das Vorhaben findet im Teufenbereich 500 – 700 m statt. Die Prüfung des Vorhabens erfolgt auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 Standortauswahlgesetz (StandAG). Die Bergbehörde kommt in ihrem Schreiben zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 StandAG zugelassen werden könne. Der Grubenbetrieb liege teilweise innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG und stehe im engen räumlichen Zusammenhang mit der seit Beginn des 20. Jahrhunderts erfolgten Auffahrung von Schächten und Grubenbauen zur Gewinnung von Kalisalzen. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich die geplanten bergbaulichen Tätigkeiten innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes (IG) 197_03IG_S_f_z (stratiforme Steinsalzformation) befindet. Weiterhin stehen die geplanten bergbaulichen Tätigkeiten in einer räumlichen Nähe zu der bereits vorhandenen Gewinnung, da es sich um die Fortführung eines seit Jahrzehnten betriebenen Bergwerksbetriebes handelt. Auf Grundlage der Ausführungen der Bergbehörde sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 23.11.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:

Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Kalisalz ? Kassel ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Bergbau ? Mineral ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2023-11-23 - 2023-11-23

Status

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