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Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Rügeband (Flur 1, Flurstück 18/1)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0323 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Rügeband Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mit Schreiben vom 13.12.2024 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Waren (Müritz), Gemarkung Rügeband (Flur 1, Flurstück 18/1) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M- V) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beigefügten Stellungnahme vom 11.12.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort in einem Gebiet liege, in dem gemäß Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tertiäre Tonsteine mit Mächtigkeiten über 100 m im Teufenbereich 300 m bis 1500 m auftreten würden. Zusätzlich könne das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiter kann das Vorhaben zugelassen werden, da der Bohrung keine erhebliche Schädigung von Deckschichten mit potentiell langfristiger Schutzwirkung bzw. Barrierewirksamkeit zu unterstellen ist. Auf Grundlage der Ausführungen des LUNG M-V und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.12.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text {
    text_type: OfficialFile,
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Müritz ? Mecklenburg-Vorpommern ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Tonstein ? Geologie ? Tiefbohrung ? Naturschutz ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2024-12-17 - 2024-12-17

Status

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Accessed 1 times.