Description: Ak te n ze ic h en : B A S E 2 11 0 2/ 0 9# 0 29 1 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Errichtung von Grundwassermessstellen und Baugrunderkundungsbohrungen in Rosdorf, Gemarkung Brackenberg Der Landkreis Göttingen hat über das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz mit Schreiben vom 19.04.2021 (Aktenzeichen: Ref23-62034/04-0290) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für die Errichtung von drei Grundwassermessstellen und zwölf Baugrunderkundungsbohrungen in Rosdorf, Gemarkung Brackenberg (Flur 1, Flurstück 50/3 und Flur 2, Flurstücke 10/1, 11/4 und 21/3) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von 120 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Göttingen beigefügten Stellungnahme vom 13.04.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme des LBEG befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 197_04IG_S_f_z. Weiterhin ist den Ausführungen des LBEG zu entnehmen, dass die beantragten Bohrungen unter einer geringmächtigen quartären Auflage voraussichtlich bis zu einer Teufe von mindestens 80 m bis 100 m in im Wesentlichen aus Kalkstein bestehenden Schichten des Unteren Muschelkalks lägen. Eventuell würden im Bohrlochtiefsten noch Tonsteine des Oberen Buntsandsteins (Röt) erbohrt. Diese würden noch mindestens über Zehnermeter bis ggf. über 100 m Teufe unverritzt verbleiben. Da es sich bei den erwarteten Gesteinen im Wesentlichen um Kalksteine handeln würde, die voraussichtlich auch eine gewisse Verkarstung aufweisen, sei nicht zu erwarten, dass Gesteinsschichten erheblich geschädigt werden würden, die einen langfristigen Schutz darunterliegender Schichten bewirken könnten oder die langfristig im Sinne einer zusätzlichen Barriere wirken könnten. Der Salzspiegel des Zechsteins würde zudem unterhalb der Schichten des Buntsandsteins in einer Teufe von mindestens 800 m liegen. Auf Grundlage der Ausführungen des LBEG, des Landkreises Göttingen sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das vorgenannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 28.04.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Text { text_type: OfficialFile, }
Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Göttingen ? Messstation ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Verkarstung ? Tonstein ? Kalkstein ? Bergbau ? Energie ? Geologie ? Grundwasser ? Klimaschutz ? Gestein ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2021-04-28 - 2021-04-28
Accessed 1 times.