Description: Aktenzeichen: BASE21102/09 -A#2083 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Pilotbohrung zur Durchführung eines Thermal Response Tests in Lingen (Ems), Gemarkung Lingen Die Stadt Lingen (Ems) hat mit Schreiben vom 14.06.2024 (Zeichen: 10063/2024) für eine Pilotbohrung zur Durchführung eines Thermal Response Tests in Lingen (Ems), Gemarkung Lingen (Flur 15, Flurstück 52/8) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrungsteufe von 200 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Gemäß der dem Schreiben der Stadt Lingen (Ems) beiliegenden Bohranzeige vom 31.05.2024 befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 192_00IG_S_f_jo. Laut dem Schreiben der Stadt Lingen (Ems) sei ferner im engen räumlichen Zusammenhang bereits eine vergleichbare Bohrung durchgeführt worden, sodass ein Ausnahmetatbestand nach § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG vorliege. Auf Grundlage der Ausführungen der Stadt Lingen (Ems) sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.06.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Berlin ? Emsgebiet ? Ems ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Stadt ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2024-06-17 - 2024-06-17
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