Description: Aktenzeichen: BASE21102/09-A#2117 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zu dem Vorhaben Erdwärmesondenanlage in Zetel, Gemarkung Neuenburg Der Landrat des Landkreises Friesland hat mit Schreiben vom 18.06.2024 (Aktenzeichen: WASGW-90733/2024) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für das Vorhaben „Erdwärmesondenanlage in Zetel, Gemarkung Neuenburg, Flur 41, Flurstück 58/181“ ersucht. Dieses Vorhaben mit einer Bohrung von 132 m Teufe wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Ausweislich der Darstellungen des gemäß § 13 Absatz 2 Satz 3 StandAG veröffentlichten Zwischenberichtes Teilgebiete befindet sich der Vorhabenstandort in dem nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG identifizierten Gebiet mit dem Wirtsgestein Tongestein und der Kennung „053_00IG_T_f_tpg". Der Landkreis Friesland kommt in seinem oben genannten Schreiben zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne, da sich im engen räumlichen Zusammenhang dieses Standortes bereits eine Bohrung größerer Tiefe befinde. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Friesland sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung des oben genannten Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 03.07.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Berlin ? Neuenburg ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2024-07-03 - 2024-07-03
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