Description: Aktenzeichen: BASE21102/09-A#2448 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Lingen (Ems), Gemarkung Lingen Die Stadt Lingen (Ems) hat mit Schreiben vom 24.03.2025 (Aktenzeichen: 10025/2025) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Lingen (Ems), Gemarkung Lingen (Flur 4, Flurstück 287) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 110 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Aus der Bohranzeige vom 05.03.2025 geht hervor, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Bohranzeige befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 192_00IG_S_f_jo. Nach eigener Prüfung durch das BASE hat durch eine vorhandene Bohrung im engen räumlichen Zusammenhang bereits ein vergleichbarer Eingriff in den Untergrund stattgefunden. Auf Grundlage der Ausführungen der Stadt Lingen (Ems) sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 01.04.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Berlin ? Ems ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Stadt ? Untergrund ? Tiefbohrung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2025-04-01 - 2025-04-01
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