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Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in Telgte, Gemarkung Telgte-Kirchspiel (Flur 81, Flurstück 189 (ehem. 36)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/10-A#1955 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Telgte, Gemarkung Telgte-Kirchspiel Der Kreis Warendorf hat mit Schreiben vom 30.04.2024 (Zeichen: 11-12978) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Telgte, Gemarkung Telgte-Kirchspiel (Flur 81, Flurstück 189 (ehem. 36)) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 130 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst NRW (GD NRW) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Warendorf beigefügten Stellungnahme vom 29.04.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 204_02IG_T_f_kro. Weiterhin ist den Ausführungen des GD NRW zu entnehmen, dass angesichts der Tiefenlage der Basis der Emscher-Formation in rund 1000 m Tiefe von der 130 m tiefen Bohrung voraussichtlich keine erhebliche Schädigung der Deckschichten über den darunterliegenden, möglicherweise für die Endlagerung geeigneten Schichten ausgehe. Zudem seien gemäß prognostischem Bohrprofil keine Salzgesteine am Vorhabenstandort zu erwarten. Auf Grundlage der Ausführungen des GD NRW, des Kreises Warendorf sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das vorgenannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 13.05.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text {
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Nordrhein-Westfalen ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Salzgestein ? Tiefbohrung ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2024-05-13 - 2024-05-13

Status

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Accessed 1 times.