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Einvernehmen zum Vorhaben „Zulassung des Hauptbetriebsplans Teil Solfeld "Gnetscher Salzsattel Süd" und Teil Flüssiggasspeicher Gnetsch“

Description: Aktenzeichen: BASE21102/ 14#0030 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 StandAG zum Vorhaben Hauptbetriebsplan Teil Solfeld "Gnetscher Salzsattel Süd" und Teil Flüssiggasspeicher Gnetsch Das Dezernat Untertagebergbau im Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hat mit Schreiben vom 05.07.2021 (Zeichen: 12.21-34213-6005-15650/2021) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für die Zulassung des Hauptbetriebsplans Teil Solfeld "Gnetscher Salzsattel Süd" und Teil Flüssiggasspeicher Gnetsch um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben beinhaltet den Betrieb von zwei Kavernen als Flüssiggasspeicher Gnetsch und die Fortführung der neun in Solung befindlichen Kavernen in den Bergwerksfeldern Gnetscher Salzsattel Süd 1 und Bernburger Hauptsattel 1 Süd und wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Bau neuer Kavernen ist im Geltungszeitraum des neuen Hauptbetriebsplans nicht vorhergesehen. Der Geologische Dienst im LAGB kommt in seiner dem Schreiben des Dezernates Untertagebergbau im LAGB beigefügten Stellungnahme vom 02.06.2021 zu dem Ergebnis, dass sich alle betroffenen Kavernen außerhalb eines nach der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ausgewiesenen Teilgebietes befänden. Prognostische Obertagesenkungen an der Tagesoberfläche außerhalb des prognostischen Einwirkungsbereichs für das Jahr 2060 würden jedoch auf eine Überschneidung mit dem Teilgebiet 078_05TG_197_05IG_S_f_z hinweisen. Diese sei jedoch als marginal und bergschadenkundlich ohne Relevanz eingestuft. Weiterhin sei die Möglichkeit einer Zulassung nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG gegeben, da das Vorhaben lediglich eine Fortführung der langjährigen vorangegangenen und zugelassenen Nutzung der Kavernen darstelle und die Solung und Speicherung in der gleichen geologischen Formation (Staßfurt Steinsalz) und Teufe mit einem ähnlich starken Eingriff in den Untergrund, wie umliegende Kavernen und vorangegangene Vorhaben in diesem Feld, beinhalte. Auf Grundlage der Ausführungen des Dezernates Untertagebergbau und des Geologischen Dienstes im LAGB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 16.07.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text {
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Flüssiggas ? Sachsen-Anhalt ? Berlin ? Steinsalz ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Kaverne ? Tieflagerung ? Untertagebau ? Geologie ? Untergrund ? Gasspeicher ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2021-07-16 - 2021-07-16

Status

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Accessed 1 times.