Description: Aktenzeichen: BASE21102/ 13#0643 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Forschungsbohrung in Ralbitz-Rosenthal, Gemarkung Cunnewitz Das Sächsische Oberbergamt hat mit Schreiben vom 01.12.2021 und ergänzenden Schreiben vom 05.01.2022 und 06.01.2022 (Aktenzeichen: 2021/0149) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Forschungsbohrung zwecks geophysikalischer Untersuchungen in Ralbitz-Rosenthal, Gemarkung Cunnewitz (Flurstück 303/1) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von maximal 250 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kommt in seinen den Schreiben des Sächsischen Oberbergamts beigefügten Stellungnahmen vom 29.11.2021 und 03.01.2022 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO befindet. Weiterhin ist der Stellungnahme des LfULG zu entnehmen, dass die Fläche der hier anzubohrenden Granodioritformation, die nur geringfügigen räumlichen Schwankungen entsprechend des § 21 Absatz 2 Nr. 3 StandAG unterliegt, wesentlich größer als das Zehnfache des für die Realisierung eines Endlagers erforderlichen Flächenbedarfs sei. Damit sei aus Sicht des LfULG für das beantragte Vorhaben der Ausnahmetatbestand nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 StandAG erfüllt. Auf Grundlage der Ausführungen des Sächsischen Oberbergamts und des LfULG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 06.01.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Endlagerung ? Geophysikalische Erkundung ? Geologie ? Landwirtschaft ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2022-01-06 - 2022-01-06
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