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Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Geothermiebohrungen in Mülsen, Gemarkung Mülsen St. Micheln (Flurstück 405/e)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/13#0704 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Mülsen, Gemarkung Mülsen St. Micheln Das Sächsische Oberbergamt hat mit Schreiben vom 05.09.2024 (Aktenzeichen: 2024/095) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Mülsen, Gemarkung Mülsen St. Micheln (Flurstück 405/e) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 110 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kommt in seiner dem Schreiben des Sächsischen Oberbergamts beigefügten Stellungnahme vom 30.08.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass sich das beantragte Vorhaben zwar innerhalb eines nach § 21 Absatz 3 Satz 1 StandAG identifizierten Gebietes befinde, der Planstandort nach eigener Prüfung der geologischen Standortverhältnisse jedoch in einem Gebiet liege, in welchem in Teufen von 300 m bis 1500 m Sedimentgesteine, untergeordnet Vulkanite sowie ggf. niedrig- bis mittelgradig regional-metamorphe Gesteine (u. a. Schiefer, Phyllit) erwartet würden und somit die Mindestanforderungen entsprechend § 23 Absatz 5 StandAG nicht erfüllt seien. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO befindet. Weiter kann das Vorhaben zugelassen werden, da sich im engen räumlichen Zusammenhang vergleichbare Bohrungen befinden, durch die bereits ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund stattgefunden hat. Auf Grundlage der Ausführungen des Sächsischen Oberbergamts und des LfULG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 09.09.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Schiefer ? Geologie ? Untergrund ? Sedimentgestein ? Tiefbohrung ? Landwirtschaft ? Gestein ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2024-09-09 - 2024-09-09

Status

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