Description: Aktenzeichen: BASE21102/13-A#0126 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Moritzburg, Gemarkung Reichenberg Das Sächsische Oberbergamt (OBA) hat mit den Schreiben vom 29.09.2021 und 06.12.2021 (Aktenzeichen: 2021/130) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Moritzburg, Gemarkung Reichenberg (Flurstück 137) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrungsteufe von 220 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kommt in seiner dem Schreiben des OBA beigefügten Stellungnahme vom 28.09.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach Prüfung durch das BASE liegt der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO. Weiterhin ist den Ausführungen des LfULG zu entnehmen, dass der Vorhabenstandort im Bereich des Meißener Massivs liege, in welchem plutonische Gesteine in Teufen von 300 m bis 1500 m erwartet werden können. Da die alleinige Fläche der Hornblende-Monzonit-Formation deutlich größer sei als das Zehnfache des für die Realisierung des Endlagers erforderlichen Flächenbedarfs von 60 km2, sei das geplante Vorhaben zulässig. Zudem sei zu berücksichtigen, dass das verwendete 3D-Modell nicht den gesamten Meißener Pluton abbilde, sondern lediglich den zentralen Teil darstelle und somit die tatsächliche Fläche des Massivs nochmals erheblich größer als die im Modell berechnete Fläche sei. Auf Grundlage der Ausführungen des OBA, des LfULG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 23.12.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Endlagerung ? Geologie ? Plutonit ? Tiefbohrung ? Landwirtschaft ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2021-12-23 - 2021-12-23
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