Description: Aktenzeichen: BASE21102/13 -A#0529 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Chemnitz, Gemarkung Hilbersdorf Das Sächsische Oberbergamt hat mit Schreiben vom 06.02.2024 (Aktenzeichen: 2023/163) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Chemnitz, Gemarkung Hilbersdorf (Flurstück 82/3) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von 110 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kommt in seiner dem Schreiben des Sächsischen Oberbergamts beigefügten Stellungnahme vom 08.01.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass sich das beantragte Vorhaben zwar innerhalb eines nach § 21 Abs. 3 Satz 1 StandAG identifizierten Gebietes befände, der Planstandort nach eigener Prüfung der geologischen Standortverhältnisse jedoch in einem Gebiet läge, in welchem in Teufen von 300 m bis 1500 m klastische Sedimentgesteine, untergeordnet Vulkanite sowie gering bis mittelgradig regionalmetamorphe Gesteine (u. a. Schiefer, Phyllit) erwartet werden und somit die Mindestanforderungen entsprechend § 23 Abs. 5 StandAG nicht erfüllt seien. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO befindet. Zudem kann das Vorhaben zugelassen werden, da es im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen steht, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgte. Auf Grundlage der Ausführungen des Sächsischen Oberbergamtes und des LfULG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung des oben genannten Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 12.02.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche
Tags: Chemnitz ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Schiefer ? Geologie ? Untergrund ? Sedimentgestein ? Tiefbohrung ? Landwirtschaft ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2024-02-12 - 2024-02-12
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