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Einvernehmen zum Vorhaben „Geothermiebohrung in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt (Flur 3, Flurstück 460)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/ 15#0315 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt Der Kreis Ostholstein hat mit Schreiben vom 12.04.2022 (Zeichen: 66.20.353.032.B90.0240.- XX) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Neustadt in Holstein, Gemarkung Neustadt (Flur 3, Flurstück 460) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 130 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Landesdienst im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (GD LLUR) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Ostholstein beigefügten Stellungnahme vom 07.04.2022 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin könne das Vorhaben zugelassen werden, da die geplante Bohrung bei 130 Meter Teufe im Quartär bzw. gegebenenfalls im Oberen Eozän enden und keine Formationen mit Barrierefunktion antreffen würde. Salzformationen gemäß § 21 StandAG sind am Vorhabenstandort nicht vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LLUR und des Kreises Ostholstein sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 26.04.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text {
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Ostholstein ? Holstein ? Schleswig-Holstein ? Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Tiefbohrung ? Ländlicher Raum ? Landwirtschaft ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2022-04-26 - 2022-04-26

Status

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