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Einvernehmen zum Vorhaben „eine Geothermiebohrung in Nordstrand, Gemarkung Nordstrand (Flur 6, Flurstück 1226)“

Description: Aktenzeichen: BASE21102/15#0472 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Nordstrand, Gemarkung Nordstrand Der Kreis Nordfriesland hat mit Schreiben vom 15.04.2024 (Zeichen: 4.61.6.02-667-25d-8/464- 1) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Nordstrand, Gemarkung Nordstrand (Flur 6, Flurstück 1226) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 165 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (GD LfU) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Nordfriesland beigefügten Stellungnahme vom 15.04.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin könne das Vorhaben zugelassen werden, da durch die Bohrung oder die mit dieser Bohrung in Verbindung stehenden Maßnahmen keine Gesteinsschichten erheblich geschädigt werden könnten, die einen langfristigen Schutz darunterliegender, für die Endlagerung geeigneter Schichten bewirken können oder die langfristig im Sinne einer zusätzlichen Barriere für das Endlager wirken können. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LfU und des Kreises Nordfriesland sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 16.04.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text {
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Origins: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Nordfriesland ? Schleswig-Holstein ? Berlin ? Nordstrand ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Endlagerung ? Tiefbohrung ? Gestein ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2024-04-16 - 2024-04-16

Status

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