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Einvernehmen zum Vorhaben „drei Geothermiebohrungen in Hallig Hooge, Gemarkung Hooge (Flur 1, Flurstück 9)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/ 15-A#0151 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Hallig Hooge, Gemarkung Hooge Der Kreis Nordfriesland hat mit Schreiben vom 10.11.2021 (Zeichen: 4.61.6.02-667-25d-9/49) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für drei Geothermiebohrungen in Hallig Hooge, Gemarkung Hooge (Flur 1, Flurstück 9) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von 136 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Landesdienst im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (GD LLUR) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Nordfriesland beigefügten Stellungnahme vom 09.11.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin könne das Vorhaben zugelassen werden, da die geplanten Bohrungen vermutlich in den obersten Bereichen des Miozäns enden würden. Da die Basis des Miozäns bei etwa 360 m liege und damit ausreichend mächtige Barriereformationen erhalten bleiben würden, könne der Ausnahmetatbestand 4a geltend gemacht werden. Salzformationen sind gemäß Zwischenbericht Teilgebiete der BGE am Vorhabenstandort nicht vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LLUR und des Kreises Nordfriesland sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 16.11.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text {
    text_type: OfficialFile,
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Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Nordfriesland ? Schleswig-Holstein ? Berlin ? Hallig ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Tiefbohrung ? Ländlicher Raum ? Landwirtschaft ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2021-11-16 - 2021-11-16

Status

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Accessed 1 times.