API src

Einvernehmen zum Vorhaben "Erkundungsbohrung LWS Cu Gzl 3/23 in Georgenzell, Gemarkung Georgenzell, (Flur 000, Flurstück 225/45)"

Description: Aktenzeichen: BASE21102/16#0033 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I über eine Erkundungsbohrung in Georgenzell, Gemarkung Georgenzell Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Schreiben vom 03.08.2023 und 14.08.2023 (Aktenzeichen: 5070-84-3462/379-11-73845/2023) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für einen Betriebsplan zur Aufsuchung von Kupfer – Projekt Löwenstern Phase I für die Erkundungsbohrung LWS Cu Gzl 3/23 in Georgenzell, Gemarkung Georgenzell, (Flur 000, Flurstück 225/45) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von etwa 800 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologsiche Dienst im TLUBN kommt in der seinem Schreiben beigefügten Stellungnahme vom 21.07.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 193_00IG_K_g_MKZ. Nach Prüfung des BASE steht das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer etwa 860 m tiefen Bohrung, für die das BASE bereits sein Einvernehmen erteilt hat. Der Eingriff in den Untergrund ist vergleichbar, weil die geplante Bohrung laut Betriebsplan vom 12.12.2022 ebenfalls in den klastischen Sedimenten des Oberrotliegend enden soll und bei Erreichen des Kristallins sofort abgebrochen wird. Auf Grundlage der Ausführungen des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 18.08.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Types:
Text {
    text_type: OfficialFile,
}

Origin: /Bund/BASE/Endlagersuche

Tags: Berlin ? Standortauswahlgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Kupferbergbau ? Sediment ? Untergrund ? Naturschutz ?

License: other-closed

Language: Deutsch

Time ranges: 2023-08-18 - 2023-08-18

Status

Quality score

Accessed 1 times.